3.5. Instandsetzung
ACHTUNG
Sachschäden durch unsachgemäße Verschraubung!
Lose oder defekte Schrauben können die Funktion beeinträchtigen
Instandsetzung umfasst den Austausch und die Reparatur von Bauteilen und ist nur notwendig, wenn
Bauteile nach Verschleiß oder durch äußere Umstände beschädigt worden sind. Von der Zuverlässigen
Befestigung des Beschlags hängt die Funktion des Elements und seine Nutzungssicherheit ab.
Folgende Arbeiten dürfen nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden:
alle Einstellarbeiten an den Beschlägen
der Austausch von Beschlägen oder Beschlagteilen
das Ein- und Ausbauen von Fenstern, Türen oder Fenstertüren
Für den Fachbetrieb gilt:
Notwendige Instandsetzungsarbeiten fachgerecht, nach den Regeln der Technik und nach den
geltenden Vorschriften durchzuführen.
Verschlissene oder beschädigte Bauteile nicht notdürftig reparieren.
Bei Reparatur nur originale oder zugelassene Ersatzteile verwenden.
4. Einstellwerkzeuge
Verstellwerkzeuge
(Art.-Nr. 258191)
Ziehgriff
(Art.-Nr. 740068)
Hilfswerkzeug für Ziehgriff
(Art.-Nr. 808910)
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Festigkeit und Sitz der einzelnen Schrauben prüfen
Gelöste oder defekte Schrauben festschrauben oder erneuern.
Nur vorgeschlagene Schrauben verwenden.
Innensechskantschlüssel
(Art.-Nr. 208609)
Doppelmaulschlüssel
(Art.-Nr. 230766)
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