7.8 Außerbetriebnahme
Für die Außerbetriebnahme verweisen wir auf die unter Punkt 1 „Allgemeine Hinweise" aufgeführten Unterlagen und
die Arbeitsanweisung des Anlagenbetreibers.
Ablauf (Abb. 7.1)
•
Langsames Schließen der Ausgangs-Absperrarmatur (Pos 7.13) und
•
Kugelhahn vor den Armaturen (Pos 7.01) schließen.
•
Anlage entlüften (Pos 7.11). (Immer über die Ausgangsseite entlüften P
•
Entlüftungskugelhahn (Pos 7.11) schließen.
8 Wartung
8.1 Wartungsplan
In den nachstehenden Abschnitten sind die Wartungsarbeiten beschrieben, die für einen optimalen und störungsfreien
Betrieb des Gerätes erforderlich sind.
Sofern bei regelmäßigen Kontrollen eine erhöhte Abnutzung zu erkennen ist, sind die erforderlichen Wartungsintervalle
entsprechend den tatsächlichen Verschleißerscheinungen zu verkürzen.
Bei Fragen zu Wartungsarbeiten und -intervallen ist der Hersteller zu kontaktieren.
Die Intervalle für die Arbeiten zur Überwachung und Wartung sind in starkem Maße von den Betriebsverhältnissen und
der Beschaffenheit des Gases abhängig. Starre Zeiträume können daher nicht angegeben werden. Für Deutschland wird
empfohlen, anfänglich die Fristen der Instandhaltung gemäß den Angaben im DVGW- Arbeitsblatt G 495 einzuhalten.
Für jede Anlage muss dann mittelfristig das Instandhaltungsintervall selbst ermittelt werden.
Bei Wartungsarbeiten sind die Bauteile zu reinigen und einer eingehenden Sichtkontrolle zu unterziehen. Dies ist auch
dann erforderlich, wenn während des Betriebes oder bei Funktionsprüfungen Unregelmäßigkeiten im Arbeitsverhalten
festgestellt werden.
Beschädigte Teile und die bei der Demontage ausgebauten O-Ringe sind durch neue zu ersetzen.
Die in Kapitel 8.2 (Wartungsdurchführung) benannten Positionsnummern entsprechen denen in den
Ersatzteilzeichnungen und Ersatzteillisten.
Es wird empfohlen, die unter Kapitel 11.5 aufgelisteten Teile für Wartungsarbeiten bereitzuhalten.
Intervall
gemäß den
Angaben im DVGW-
Arbeitsblatt G 495
oder bei Bedarf
Wartungsarbeiten
O-Ringe wechseln
Membranen wechseln
Ventilteller wechseln
19
Hinweis
≥ P
)
u
d
Personal
befähigte Person
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