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Maschinenrichtlinien - go-e ONwheel Benutzerhandbuch

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Maschinenrichtlinien

Anfang 2010 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass „Fahrräder mit Trethilfe,
die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung
von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeug-
geschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von
25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird" in den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenricht-
linie) fallen.
Diese Richtlinie enthält eine Liste der wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanfor-
derungen in Verbindung mit der Gestaltung und Konstruktion von Maschinen, sprich
Pedelecs. Fahrzeuge dürfen nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen
werden, wenn sie diesen Anforderungen entsprechen.
Da der ONwheel eine unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG darstellt, liegt es in der Verantwortung des Fahrradbetreibers darauf zu
achten, dass die Maschinenrichtlinien nach DIN EN 15194 beim Einbau in das Fahrrad
und bei der Verwendung des elektrisch betriebenen Fahrrades eingehalten werden.
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