Die Tests wurden an mehreren Geräten aus der Serie vorgenommen. Es sind keine speziell vorbereiteten Geräte verwendet worden. Geprüft wurden folgende Geräte bzw. Dokumente: Gerät 1. Rapid Rover2 der Marke Rapid Teck von Tip Top Carbon. 2. Beschilderung des Gerätes Dokumente 1. Erstellte Bedienungsanleitung, Deutsch 2.
Ladebuchse und Beschreibung in der Bedienungsanleitung soweit minimiert, dass eine unbewusste Fehlbedienung ausgeschlossen werden kann. Kontur und Kanten Der Rapid Rover2 weißt keine scharfen Konturen oder Kanten auf die eine Gefahr für den Benutzer darstellen könnten. Quetschgefahren Der Mittelspalt des Gerätes, wo die beiden Teile beweglich miteinander verbunden sind, ist so dimensioniert, dass keine Quetschgefahr besteht.
Zusätzlich wird in der Bedienungsanleitung darauf hingewiesen, dass jegliche Veränderungen am Gerät verboten sind. Beschilderung des Gerätes Auf dem Rapid Rover2 sind folgende Aufkleber angebracht: 1. Hinweis Bedienungsanleitung lesen, im Sichtbereich 2. Warnhinweis, im Sichtbereich 3. Siegel 4. Typenschild, auf der Unterseite des Gerätes...
Warnhinweis Siegel Typenschild Dokumentation Bedienungsanleitung des Rapid Rover2 Die Bedienungsanleitung Ver 1.00; Stand 12/2015 entspricht in Form, Inhalt und Umfang der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und erfüllt somit alle gesetzlichen Bestimmungen der aktuellen Fassung des Produktsicherheitsgesetzes. Die Bedienungsanleitung wird zu jedem Gerät mitgeliefert.
4. Sehr oft wiederholtes Anfahren und Abbremsen 5. Ruckartige Fahrmanöver Der Rapid Rover2 verhält sich in allen Bereichen so, wie es in der Bedienungsanleitung beschrieben ist und wie es nach normalem Verständnis zu erwarten ist. Es zeigten sich keine Ausfallerscheinungen oder Anzeichen für Überhitzung.
Zusammenfassung Der Rapid Rover2 entspricht in technischer Hinsicht allen erforderlichen Richtlinien und Normen. Hier gibt es keine Mängel oder Nachbesserungsbedarf. Die Bedienungsanleitung entspricht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ist in Form, Inhalt und Umfang vollständig. Die Konformitätserklärung ist vollständig und korrekt und erfüllt in Form, Inhalt und Umfang den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.