An betriebsbereiten Anlagen dürfen keinerlei Arbeiten durchgeführt werden!!
Anlagen für wassergefährdende Stoffe dürfen gemäß §19IWHG nur von Fachbetrieben eingebaut,
aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden. Der Betreiber ist für die
Einhaltung der Vorschriften gemäß WHG, VAwS, BetrSichV, TRbF in Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen verantwortlich.
Wichtig:
i
Beachten Sie die lokalen Vorschriften zur korrekten Entsorgung!
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten, Boden oder Grundwasser nicht verseuchen,
Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Schutzbrille tragen, längeren Hautkontakt mit Medien vermeiden!
c) Verschrottung, Recycling
Bei der Entsorgung der Anlage sind die umweltbelastenden Teile umweltgerecht in den entsprechenden Deponien
zu entsorgen.
Seite 14 von 15
Stand: 31.07.2017 Revision:1