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Geräteaufbau - Bauteilenachweis; Gerätefunktion; Die Heizkessel; Vorschriften Und Richtlinien - Ferro Energy Ferro MAT GD 1 Installation Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3.
Geräteaufbau - Bauteilenachweis
Prüfnachweis:
Bauartzulassungskennzeichen: RC99BM87
Zulässige Vorlauftemperatur:
Zulässiger Betriebsdruck:
Zulässiger Prüfüberdruck:
Prüfnachweis für eingebaute Bauteile:
Temperaturregler TR2 95°C
Sicherheitstemperaturbegrenzer
LS 1 100°C - 83189
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.883
4.
Gerätefunktion
4.1
Spezialheizkessel für Öl- und Gasfeuerung
für Warmwasserzentralheizung.
4.2
Bauart und Ausrüstung entsprechen den
gültigen Vorschriften und Richtlinien.
Der Gußkesselblock ist aus hochwertigem
Stahlguß
gefertigt.
Kesselglieder sind senkrecht hintereinander
angeordnet und werden durch außenliegende
Zugstangen aus Stahl zusammengehalten.
Die Form der Glieder, ihre Anordnung,
ergeben
eine
Heizfläche,
die
und
Gasfeuerung
Verbrennungswirkungsgrad
Leistungsgerechter Wasserinhalt und gute
Wasserführung bieten kurze Aufheizzeiten.
4.3
Die
Heizkessel
Unterdruckfeuerung sind im Sinne der TRD
702 Niederdruck-Heißwassererzeuger und
dienen somit der Erwärmung von Wasser
in geschlossenen Kreisläufen. Sie können
nur mit einer zulässigen Vorlauftemperatur
von
110°C
Betriebsüberdruck von 3 bar betrieben
werden.
4.4
Zur
Beheizung
baumustergeprüfte
flüssige
oder
eingesetzt werden.
4.5
Die
Abgase
in
Dreizugbauweise
mit
wasserumspülten
Umlenkkörpern geführt, am Ende gesammelt
und über einen an der Kesselrückseite
befindlichen Abgasstutzen in die Abgasanlage
abgeleitet.
WIINAIWN
110 °C
3,0 bar
4,5 bar
Die
genippelten
allseitig
wasserumspülte
gleichermaßen
für
einen
größtmöglichen
gewährleistet.
für
Über-
und
einem
zulässigen
können
wahlweise
Gebläsebrenner
gasförmige
Brennstoffe
werden
im
Kesselblock
durch
Kanäle
angegossenen
4.6
Die Kesselkörper sind hochwirksam
wärmegedämmt und werden mit einer
pulverbeschichteten Stahlblechverkleidung
zu einer kompletten Einheit
zusammengefügt. Die Gehäuse-
raststeckverbindung ermöglicht eine schnelle
Montage.
5.

Vorschriften und Richtlinien

5.1
Aufstellung, Installation und
Erstinbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen
und nach den bestehenden Vorschriften und
technischen Regeln erfolgen.
5.2
Vor der Installation der Öl/Gas-
Spezialheizkessel sollte die Stellungnahme
des Bezirks-Schornsteinfegermeisters
eingeholt werden.
5.3
Der Einbau der Feuerungsanlage muß in
jedem Fall durch die örtliche Baubehörde
genehmigt werden.
5.4
Bei Aufstellung der Guß-Spezialheizkessel
sind die bauaufsichtlichen Bestimmungen,
insbesondere bezüglich der Heizraumgröße,
der Be- und Entlüftung und des
Kaminanschlusses zu erfüllen.
5.5
Für die Ausrüstung, Prüfung und Schaltung
Öl-
der Gesamtanlage sind die Festlegungen
der TRD 702 sowie die einschlägigen
Heizungsnormen DIN 4751, Blatt 1 und 2
maßgebend.
5.6
Es ist eine Betriebsanweisung für die
und
Gesamtanlage zu erstellen und an gut
sichtbarer Stelle in dauerhafter Ausführung
im Heizungsraum anzubringen.
5.7
Zur Beheizung können wahlweise
baumustergeprüfte Gebläsebrenner für
flüssige oder gasförmige Brennstoffe
eingesetzt werden. Es ist besonders darauf
zu achten, daß die Feuerungsleistung auf
die Kesselleistung abgestimmt ist.
für
5.8
Für Öl-/Gasfeuerungen gelten die
sicherheitstechnischen Grundsätze nach
DIN 4755/4756. Es dürfen nur Ölbrenner
bzw. Gasbrenner montiert werden, die
der DIN 4787 bzw. der DIN 4788 in vollem
Umfang entsprechen.
5.9
Es sind allgemein die sicherheitstechnischen
Grundsätze zu beachten, wie die
Festlegungen der Heizungsanlagen-
verordnung (Heiz.-Anlage V.), Heizungs-
betriebsverordnung (Heiz.-Betrieb V.) und
Feuerungsverordnung (Feu-Vo).
GD1
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