E-BIKEBOARD EVOI+
Benutzerhandbuch
Stand 15: Juni 2017
G i l t für fo l ge nde E- Bi ke bo ar d - Mo de ll e :
Fr e e li ne r , S kyl i ne r , Wo r kli ne r /T r ail - Mas te r
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Anweisungen vor der ersten Fahrt aufmerksam durch.
Beachten Sie bitte speziell die Sicherheitshinweise in Kapitel 1.4.! Nicht Beachten dieser
Sicherheitshinweise kann zu Verletzungen und/oder Tod führen.
Herzlich Willkommen in
der Welt von E-Bikeboard!
Befolgen Sie immer alle
geltenden Gesetze und
Vorschriften!
Das E-Bikeboard ist typen-
genehmigt
E-BIKEBOARD EVOI+: Benutzerhandbuch V05 / 15. Juni 2017
Das E-Bikeboard ist eine völlig neuartige Art sich fortzubewegen.
Auch wenn es sehr einfach ist, die Balance auf den drei Rädern zu halten, riskiert
man immer, durch Verlust der Kontrolle über das E-Bikeboard, hinzufallen, mit
anderen Verkehrsteilnehmern zu kollidieren oder zu verunfallen. Der Hersteller
möchte, dass Sie Spaß am E-Bikeboard haben und sicher fahren.
Es steht in Ihrer Verantwortung zu lernen mit dem E-Bikeboard umzugehen, es
sicher zu fahren, zu beherrschen, die Straßenverkehrs-Gesetze zu beachten, um
die Risiken für Sie und andere zu minimieren.
Diese Bedienungsanleitung wurde entwickelt, um Ihnen dabei behilflich zu sein.
Das E-Bikeboard entspricht der Homologation in Europa für Kleinkrafträder und
Motorfahrräder. Auch hier gibt es aber in der Umsetzung auf die einzelnen Länder
Unterschiede. Viele andere Länder basieren auf dieser Zulassung.
Beachten Sie deshalb immer die örtlich gültigen gesetzlichen Vorschriften für das
Fahren mit dem E-Bikeboard auf öffentlichen Straßen und Plätzen. In einigen
Ländern ist es sogar verboten mit dem E-Bikeboard auf öffentlichen Straßen und
Plätzen zu fahren.
Informieren Sie sich deshalb bei der lokalen, dafür zuständigen Behörde bzw.
Amtsstelle über den Gebrauch des E-Bikeboard auf öffentlichen Straßen und
Plätzen oder fragen Sie einen autorisierten E-Bikeboard Händler.
(Adressen finden Sie auf www.e-Bikeboard.com).
für einen Fahrzeugtyp in Bezug auf die Richtlinie 2002/24/EG, zuletzt geändert
durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008
Seite 1 von 23