Date: 24.08.06
Revision: 1
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7. Kontrolle des Fallschirmes
Vor dem Packen des Fallschirmes ist dieser vom Packer zu kon-
trollieren. Wurde der Fallschirm für eine Rettung geöffnet, so ist
er einer Nachprüfung zu unterziehen. Soll ein gepackter Fall-
schirm neu gepackt werden, ist eine Auslösekontrolle durchzu-
führen. Dabei ist festzustellen, ob die Auslösekraft zwischen 5
und 12 kp liegt.
Das Aufspannen des Fallschirms erleichtert das Prüfen auf
Schäden. (Abbildung nur Konstruktionsschema!)
8. Verhalten bei festgestellten Schäden
Werden bei einer Kontrolle des Fallschirmes Schäden festgestellt, die die Lufttüchtigkeit des
Gerätes beeinträchtigen, so ist der Fallschirm zur Reparatur an der Hersteller/
Musterbetreuer einzusenden. Dies gilt auch für Schäden, deren Auswirkungen auf die Luft-
tüchtigkeit des Gerätes nicht eindeutig bestimmt werden können.
9. Fallschirmkappe mit Fangleinen und Fanggurt
Die Fallschirmkappe besteht aus 30 Bahnen. Das Material ist aus luftdurchlässigem, riss-
hemmenden Nylongewebe gefertigt. Die Hauptnähte sind mit einem Band verstärkt. Fang-
leinen sind mit V-Laschen an der Basis verbunden und an der Anschlußstelle verspleißt und
verzäckelt. Der Scheitel ist eingezogen und mit einer elastischen Leine fixiert. Der Fanggurt
hat eine Festigkeit von ca. 2,6 t vernäht.
10. Innencontainer
Der Innencontainer besteht aus risshemmenden Nylongewebe und dem Aufziehgriff mit
zwei Auslösestiften.
Kontrolle vor jeder Neupackung der Rettung:
Scheitelöffnung mit Domleine.
Leinenvernähungen an der Verbindungsleine zum
Gurtzeug
Manual
RS BI 200
FIREBIRD, Am Tower 16, D- 54634 Bitburg