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2 Transport, Lagerung und Entsorgung
2.3
Entsorgung
Die Entsorgung unserer Produkte muss nach den jewei-
lig geltenden örtlichen bzw. nationalen und internationa-
len Vorschriften durchgeführt werden.
Sollte das Produkt flüssige, pastenartige oder gasför-
mige Betriebsstoffe wie Öle, Fette, Kühlflüssigkeiten
usw. enthalten, dann sind diese Betriebsstoffe durch ge-
eignete Maßnahmen aufzufangen und nach den gelten-
den örtlichen bzw. nationalen und internationalen Vor-
schriften
zu
entsorgen.
Das
Eindringen
dieser
Betriebsstoffe in das Erdreich, in die Kanalisation und in
Gewässer sowie das Freisetzen in die Atmosphäre ist
grundsätzlich zu verhindern.
SLS
Betriebsanleitung