Umweltschutz Ist die Lebensdauer dieses Elektrogerätes von Ingersoll Rand beendet, muss es in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Normen und Vorschriften (lokal, einzelstaatlich, bundesstaatlich etc.) recycelt werden. Unkorrekte Entsorgung kann zu einer Gefährdung der Umwelt führen. Nur für die Länder der Europäischen Union (EU): Elektrogeräte von Ingersoll Rand, deren Lebensdauer abgelaufen ist, müssen in Übereinstimmung mit der Abfallvorschrift (2002/96/EC) für elektrische und elektronische Ausrüstung recycelt werden.