Herunterladen Diese Seite drucken

DEHN + SÖHNE HVI-Leitung III Montageanleitung Seite 12

Blitzschutz

Werbung

8. Maßnahmen zur Verringerung des Trennungsabstandes s
Die Stromaufteilung auf mehrere Ableitungen, z. B. durch parallele Verlegung von HVI-
Leitungen, kann den notwendigen Trennungsabstand s verringern. Da bei der parallelen
Verlegung von Leitungen magnetische Wechselwirkungen auftreten können, muss beachtet
werden, dass ein Mindestabstand ab dem Bereich des Endverschlusses der parallelen HVI-
Leitungen eingehalten wird. Empfohlen wird ein Abstand von > 20 cm.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Anschluss an möglichst entfernte Punkte, z.B. einer
getrennten Ringleitung erfolgen muss.
Durch Einhaltung dieser Maßnahmen wird eine annähernd gleichmäßige Stromaufteilung
erzielt.
9. Sicherheitshinweise
Der schwarze Mantel der HVI-Leitung darf nicht beschädigt, z.B. eingeschnitten werden.
Die HVI-Leitung ist geeignet für Außenverlegung, z.B. auf Dächern, in Wänden oder
Fassaden/Fassadenkonstruktionen, jedoch nicht für dauernde Wassereinwirkung geeignet.
Verlegung der HVI-Leitung im Erdreich:
-
mit schwarzem Außenmantel
-
mit grauem Außenmantel
Eine Verbindung mit blitzstromdurchflossenen Teilen der Fangeinrichtung, Ableitung oder
Gebäudekonstruktionsteilen nach dem Bereich des Endverschlusses (Bild 2, 4 und 5) ist
nicht zulässig.
Für die Anwendung in explosionsgefährdeten Betriebsstätten sind besondere Montagebedin-
gungen zu beachten. Siehe Montageanleitung DS-Nr. 1501. Bitte wenden Sie sich an das für
Sie zuständige Vertriebsteam oder den Aussendienst.
10. Hinweis
Das komplette Bauteileprogramm des DEHNconductor Systems können Sie unserer Druckschrift
DS-Nr. 119 oder Bildpreisliste P2 entnehmen.
Bei Bestellung ist die Leitungslänge der HVI-Leitung anzugeben.
Das DEHNconductor-System ist eine abgestimmte Systemlösung. Daher dürfen nur Bauteile
unseres Lieferprogrammes verwendet werden.
Die Gewährleistung von DEHN+SÖHNE ist gegeben, wenn für das System nur Bauteile unseres
Lieferprogrammes eingesetzt werden.
nicht zulässig
zulässig
12

Werbung

loading