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Warnhinweise Für Die Installation; Niko Unterstützung; Garantiebedingungen - Niko 05-362 Handbuch

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  • DEUTSCH, seite 7
6. WARNHINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
• Die Installation darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften ausgeführt werden.
• Diese Gebrauchsanleitung muss dem Benutzer ausgehändigt werden. Die Gebrauchsanleitung ist den Unterlagen der elektrischen Anlage beizufügen und muss
auch eventuellen neuen Besitzern ausgehändigt werden. Zusätzliche Exemplare erhalten Sie über die Internetseiten von Niko oder über den Kundendienst von Niko.
• Beachten und berücksichtigen Sie bei der Installation unter anderem folgende Punkte:
- die gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien.
- den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation.
- die in dieser Gebrauchsanleitung aufgeführten Anweisungen, wobei diese Gebrauchsanleitung nur allgemein gültige Bestimmungen enthält, die für jede
Anlage spezifisch angewendet werden müssen.
- die allgemein anerkannten Regeln fachmännischer Arbeit.
Dieses Produkt erfüllt alle anwendbaren europäischen Richtlinien und Verordnungen. Die für dieses Produkt zutreffende EG-Konformitätserklärung erhalten Sie
gegebenenfalls unter www.niko.eu.
7. NIKO UNTERSTÜTZUNG
Bei Zweifel oder falls Sie bei einem eventuellen Defekt des Produkts noch Fragen bezüglich des Umtausches haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit
dem Kundendienst von Niko (Belgien: +32 3 778 90 80) oder wenden Sie sich an Ihren Großhändler. Kontaktdaten und weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter www.niko.eu in der Rubrik "Unterstützung und Beratung".

8. GARANTIEBEDINGUNGEN

• Der Garantiezeitraum beträgt vier Jahre ab Lieferdatum. Als Lieferdatum gilt das Rechnungsdatum zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Endverbraucher. Falls
keine Rechnung mehr vorhanden ist, gilt das Produktionsdatum.
• Der Endverbraucher ist verpflichtet, Niko schriftlich über einen Produktmangel innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung zu informieren.
• Im Falle eines Mangels hat der Endverbraucher nur Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz des Produkts. Eine Entscheidung darüber obliegt allein Niko.
• Niko ist nicht für Mängel oder Schäden verantwortlich, die durch fehlerhafte Installation, nicht bestimmungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, durch
falsche Bedienung, Anpassen/Ändern des Produktes, infolge von unsachgemäßer Wartung entgegen den Wartungsvorschriften oder die sich aus äußeren
Umständen, wie beispielsweise infolge Feuchtigkeit oder Überspannung, ergeben.
• Zwingende Vorschriften der nationalen Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von Konsumgütern und zum Verbraucherschutz haben vor den obigen Bestimmungen
Vorrang in den Ländern, in denen Niko direkt oder über seine Neben- oder Tochtergesellschaften, Filialen, Vertriebsstellen, Agenten oder über feste Vertreter verkauft.
Hiermit erklärt [Niko nv], dass der Funkanlagentyp 05-362 der Richtlinie 1999/5/EC und 2014/53/EU entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist verfügbar unter www.niko.eu
Dieses Produkt darf nicht mit dem normalen Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden. Das zu entsorgende Gerät
muss zu einer Mülldeponie oder einer Sondermüllsammelstelle gebracht werden. Neben den Herstellern und
Importeuren haben auch Sie als Verbraucher eine Verantwortung bei der Mülltrennung, dem Recycling und der
Wiederverwertung von elektrischen und elektronischen Geräten die entsorgt werden sollen. Um die Entsorgung und
Verarbeitung finanzieren zu können, hat die Regierung in bestimmten Fällen einen Recycling-Beitrag festgelegt,
der im Kaufpreis dieses Produktes enthalten ist.
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