13. Entsorgung
Elektroaltgeräte sowie „historische" Elektroaltgeräte von der Firma ecom instru-
ments GmbH werden zu unseren Lasten der Entsorgung zugeführt und nach der
europäischen Richtlinie 2002/96/EG und dem deutschen Elektro-Gesetz vom
6.0.2005 kostenfrei entsorgt. Der Versand der Geräte zu ecom instruments
GmbH geht auf Kosten des Versenders.
14. Garantie und Haftung
Für dieses Produkt gewährt die ecom instruments GmbH laut den allgemeinen
Geschäftsbedingungen eine Garantie von zwei Jahren auf Funktion und Material
unter den angegebenen und zulässigen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Aus-
genommen hiervon sind alle Verschleißteile (z.B. Akkus, Displays, Touchscreens,
etc). Speziell für die mitgelieferten Ex-Akkus geben wie eine Herstellergarantie von
6 Monaten.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die unsachgemäß verwendet,
verändert, vernachlässigt, durch Unfälle beschädigt oder anormalen Betriebsbedin-
gungen sowie einer unsachgemäßen Handhabung ausgesetzt wurden.
Forderungen auf Gewährleistungen können durch Einsenden des defekten Geräts
geltend gemacht werden. Reparaturen, neues Einjustieren oder Austauschen des
Gerätes behalten wir uns vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind das einzige und alleinige Recht
auf Schadenersatz des Erwerbers und gelten ausschließlich und an Stelle von allen
anderen vertraglich oder gesetzlichen Gewährleistungspflichten. ecom instruments
GmbH übernimmt keine Haftung für spezielle, unmittelbare, mittelbare, Begleit-
oder Folgeschäden sowie Verluste einschließlich des Verlusts von Daten, unab-
hängig davon, ob sie auf Verletzung der Gewährleistungspflicht, rechtmäßige oder
unrechtmäßige Handlungen, Handlungen in gutem Glauben sowie andere Hand-
lungen zurückzuführen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer gesetzlichen Gewährleistung sowie
der Ausschluss oder Begrenzung von Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist,
könnte es sein, dass die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse nicht
für jeden Erwerber gelten. Sollte irgendeine Klausel dieser Garantiebestimmungen
von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden
werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit irgendeiner anderen Be-
dingung dieser Garantiebestimmungen von einem solchen Spruch unberührt.