Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und
wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem
Telekommunikationsendgerät, können Sie sich während der üblichen
Geschäftszeiten an den Technischen Service 0800 330 1000 wenden.
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