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Hinweis: Um den Ölablaßdeckel am Motor abschrauben zu können, den rückwärtigen Deckel abnehmen (Abbildung 8, D).
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Regelmäßig den Ölstand im Antriebsgehäuse über dem Deckel überprüfen und bei Bedarf nachfüllen.
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Das Öl vollständig auslaufen lassen. Den Deckel wieder fest aufsetzen und mit frischem Öl des empfohlenen Öltyps bis zum korrekten Ölstand
auffüllen.
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Sollte der Grasschnitt trotz der Einstellungen nicht einwandfrei ausfallen, muß das Messer geschärft oder ausgewechselt werden.
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Für alle mechanischen Wartungsarbeiten, insbesondere während des Garantiezeitraums, empfiehlt es sich, die Fachwerkstätten unserer
Vertragshändler aufzusuchen.
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Zur Erleichterung der Transports können die Sterze über die beiden Ballengriffe (Abbildung 1, 10) abmontiert werden. Dieselbe Empfehlung gilt für
den Mähbalken. Zur Abnahme des Mähbalkens den Spezialsplint am Balkenträger (Abbildung 9, RIF.E) herausziehen. Hierbei stets
Arbeitshandschuhe tragen und die Abdeckung auf die Schnittfläche aufsetzen.
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Regelmäßig den Anzug der Schrauben überprüfen; hierbei insbesondere die Feststellschrauben des Balkens an seinen Träger.
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Periodisch den Zahnkranz für die Antriebsübertragung an die Räder fetten (Abb. 9, Pos. "F").
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Das verbrauchte Öl nie umweltgerecht entsorgen.
ACHTUNG
Es wird empfohlen, den Motor nicht laufen zu lassen, wenn die Machine nicht für
die Arbeit verwendet wird
Die Garantiezeit betragt max 12 Monate ab Kaufdatum des Gerates. Unter Garantie fallen alle vom Werk anerkannten Herstellungs, Konstruktions und
Materialfehler.
Keine Gerantie wird gewährt:
1. Bei Elektro-und Gummiteilen, die einem normalen Verschleiss unterliegen
2. Bei Nichtbeachtung unserer Bedienungs-und Wartungsvorschriften wie z.B. fahrlassige und unsachgemasse Behandlung, mangelhafte Wartung ,
Überbelastung, Missbrauch usw.
3. Wenn an der Maschine ohne unsere Genehmigung Anderungen vorgenommen oder keine Original BENASSI - Teile oder von BENASSI
empfohlene Ersatzteile montiert werden
4. Wenn reklamierte Teile bereits demontiert wurden.
Für Zulieferteile, wie z.B. Motoren, Getriebe, Hydraulikteile usw haften wir nur in der Weise, dass wir unsere Haftanspruche gegen das Lieferwerk an
den Käufer abtreten.
Diese schadhaften Teile werden nach Eingang der Altteile durch neue kostenlos ersetzt, bzw. repariert. Kosten für Beseitigung von Garantieschaden
durch den Kaufer oder Dritte weren ohne unsere vorherige Zustimmung nicht anerkannt.
Keine Gewährleistungsverpflichtungen bestehen für Gewinnverluste infolge Ausfallzeiten der Maschine oder Folgeschaden.
Der Garantieantrang soll Maschinen-Nr. und Kaufdatum enthalten.
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG entsprechend der 98/37/CE Richtlinien und der EMC89/338/CE Richtlinie modifiziert 92/31/CE
40010 San Matteo della Decima BO Italy Via Lampedusa n°1 Tel. (051) 820 511
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GARANTIEBEDINGUNGEN
PRUFUNGERGEBNIS
F 170