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Sicherheits- Und Unfallverhütungsvorschriften; Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeine Sicherheits- Und Unfallverhütungsvorschriften; Kraftstoff - Zurn Z130-SE Betriebsanleitung

Parzellenmähdrescher
Inhaltsverzeichnis

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2. Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
2.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Parzellenmähdrescher Z130 ist ausschließlich für die üblichen Arbeiten, für die Körner-
fruchternte, gebaut.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Für dadurch entstehende Schäden übernimmt die Firma Zürn Harvesting GmbH & Co. KG
keinerlei Haftung. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch haftet allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört ebenfalls die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Der Parzellenmähdrescher Z130 darf nur von Personen genutzt, gewartet und instand gehal-
ten werden, die mit dieser Betriebsanleitung vertraut und über die Sicherheitsvorschriften und
Gefahren unterrichtet sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten,
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind stets
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließt die Haftung der Firma Zürn Harves-
ting GmbH & Co. KG für daraus entstehende Schäden aus.
8/52 | Betriebsanleitung Z130-SE | 05/2016
2.2. Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
In dieser Bedienungsanleitung steht neben allen Stellen, die Ihre
Sicherheit betreffen bzw. wichtige Informationen enthalten, dieses
Zeichen:
• Der Aufenthalt vor dem Schneidwerk und hinter dem Strohauswurf ist
verboten!
• Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten!
• Das Rauchen auf der Maschine ist verboten!
• Einige Maschinenteile können auf Grund ihrer Funktion nicht vollstän-
dig durch konstruktive Maßnahmen gesichert werden.
• Schutzvorrichtung bei laufendem Motor nicht öffnen oder entfernen
• Beim Arbeiten mit dem Mähdrescher ist (außer in der Kabine) ein
Mundschutz, Gehörschutz und eine Schutzbrille zu tragen!

2.2.1. Kraftstoff

• Beim Umgang mit Kraftstoff ist Vorsicht
geboten - erhöhte Brandgefahr!
• Niemals bei laufendem Motor tanken!
• Niemals in der Nähe von offenen Flammen
oder Funken tanken!
• Beim tanken niemals rauchen!
• Niemals in geschlossenen Räumen tanken!
• Verschütteten Kraftstoff sofort beseitigen!
9/52 | Betriebsanleitung Z130-SE | 05/2016

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Diese Anleitung auch für:

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