Die Erklärung verliert ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung umgebaut oder verändert wird. Hiermit erklären wir, dass die nachstehend beschriebene Maschine Holzspalter C100 allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Die Maschine/Anlage entspricht zusätzlich den Bestimmungen der Richtlinien:...