Die Garantiefrist des Herstellers / Verkäufers beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Zeitpunkt
des Erwerbs des Geräts durch den Erstkunden (Endabnehmer). Im Falle des Weiterverkaufs
oder anderweitigem Wechsels des Eigentümers / Verwenders läuft die Garantie für die noch
verbleibende Zeit der Frist von zwölf Monaten weiter. Im übrigen bleibt sie unberührt.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions-, Materialfehler)
nach alleiniger Wahl des Herstellers oder Verkäufers repariert oder ersetzt. Der Kunde erhält
entweder das reparierte Gerät oder ein funktionstüchtiges Gerät zurück.
Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es verlängerte bzw. erneute Garantiefrist.
Diese Garantie gilt nicht für normale Abnutzungserscheinungen. Des weiteren kommt die Garantie
nicht zum Tragen, wenn
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der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäße Behandlung, Nässe,
Feuchtigkeit oder extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw. kurzfristige Schwankungen
entsprechender Einflüsse oder Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw. Anschlussver-
suche, unbefugtes Öffnen bzw. Reparieren, Reparaturversuche, Fehlbedienung,
unsachgemäße Installation, Unfälle, Naturgewalten, Verschütten von Nahrungsmitteln oder
Getränken, chemische Einwirkungen oder andere äußere Mängel, auf welche der Hersteller
keinen Einfluss nehmen kann.
Garantiebestimmungen
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