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Sicherheit; Kontrolle Und Überprüfung - HACA LEITERN 0529.71 Gebrauchsanweisung

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MA 5011
Der Fallschutzläufer darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Steigweg dient nur zur Überwindung
von Höhenunterschieden. Das Arbeiten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt! Das
HACA-Fallschutzsystem ist so ausgelegt, dass sich alle 2 m Steigung eine Person auf der Leiter befindet. Wir
empfehlen, beim Steigen mit mehreren Personen einen Sicherheitsabstand von mindestens 3 m einzuhalten.
Alle anderen Anwendungen, außer den vom Hersteller zugelassenen, sind untersagt. Veränderungen oder Ergän-
zungen an den Fallschutzläufer dürfen ohne schriftliche Genehmigung von HACA nicht vorgenommen werden.
Reparaturen dürfen nur durch HACA oder einem durch HACA autorisierten Fachhändler durchgeführt werden. Die
Fallschutzläufer können in einem Temperaturbereich von -40°C bis +50°C verwendet werden.
Der Benutzer hat sowohl die körperlichen als auch die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Die körperlichen
Voraussetzungen gelten im Allgemeinen als nachgewiesen, wenn z. B. eine Vorsorgeuntersuchung G41 durchge-
führt worden ist. Darüber ist immer die aktuelle gesundheitliche Verfassung zu berücksichtigen. Um eine Gefähr-
dung des Anwenders durch Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit auszuschließen, dürfen nur Anwen-
der steigen, die körperlich gesund und geeignet sind.
Die fachlichen Voraussetzungen basieren auf den Informationen aus dieser Gebrauchsanleitung und einer Schu-
lung in der Verwendung des Fallschutzläufers.
Der Fallschutzläufer ist Bestandteil der PSA (Persönliche Schutz Ausrüstung) und sollte während des Transports in
einem geeigneten Transportmittel aufbewahrt werden um Beschädigungen und dadurch resultierende Fehlfunk-
tionen zu vermeiden.
Bei einem Weiterverkauf der PSA in ein anderes europäisches Land ist darauf zu achten, dass die Bedienungsan-
leitung und die Sicherheitshinweise in der Landessprache mitgeliefert werden.
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers ist sicherzustellen, dass ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden ist,
der alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt.

1.1 Sicherheit

Nie einen Fallschutzläufer benutzen, dessen Prüfzeitraum überschritten ist. Bedenken Sie, dass die Sicherheit des
Anwenders von der Wirksamkeit und der Haltbarkeit der Ausrüstung abhängt. Bestehen Mängel oder Zweifel
über den ordnungsgemäßen Zustand des Fallschutzsystems ist dieses der Benutzung zu entziehen, bis eine sach-
kundige Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat. Beim Auf- und Absteigen ist besondere Vorsicht gebo-
ten, da der Benutzer eventuell die ersten 2 m über der Einstiegsebene oder dem Podest nicht gegen das Auf-
schlagen geschützt ist. Während des Steigens ist immer ein Augenmerk auf die Befestigungen der Fallschutz-
schiene, der Leiter sowie auf die Endanschläge zu legen. Generell sollte immer mit fehlerhaften Befestigungen
oder fehlenden Endanschlägen gerechnet werden. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Absturz führen!
Vor der Benutzung des Fallschutzläufers muss zur Gewährleistung der Betriebssicherheit diese
Anleitung gelesen und verstanden, sowie die darin erwähnten Vorschriften eingehalten werden.
Diese Gebrauchsanleitung muss allen Benutzern vor der Verwendung de PSA zur Verfügung gestellt
werden.
1.2 Kontrolle und Überprüfung
Der Betreiber hat die PSA regelmäßig zu überprüfen. Die Intervalle sind durch eine Gefährdungsbeurteilung zu
ermitteln. Eine Überprüfung darf nur durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor der 1. Inbetriebnahme nach Reparaturen und nach längerer Nichtbenut-
zung geprüft werden. Nach Vorgabe von HACA ist die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine sachkundi-
ge Person durchzuführen.
Der Fallschutzläufer darf nur von Personen verwendet werden, die in der sicheren Benutzung unterwiesen sind
und die dementsprechenden Kenntnisse haben. Eine Persönliche Schutzausrüstung ist einem Benutzer zuzuwei-
sen, der dann dafür auch die Verantwortung trägt. Zur Identifizierung hat der Fallschutzläufer eine fortlaufende
Seriennummer.
Vor jeder Benutzung ist vom Anwender eine Sichtkontrolle an der Fallschutzschiene und an dem
Fallschutzläufer durchzuführen um die Gebrauchsfähigkeit und sichere Funktion sicherzustellen.
Auf dem Fallschutzläufer muss die Produktkennzeichnung, das CE Zeichen und die Seriennummer gut lesbar und
vorhanden sein. Zur Dokumentation der Überprüfung stellen wir Ihnen gerne Kontrollblätter zur Verfügung.
Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com
MA 5011
Teile-Nr. 01/0117000029
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