Serie ZVB
Sicherheitshinweise
1. Das Produkt wurde für die Verwendung in der herstellenden Industrie konzipiert.
Das hier beschriebene Produkt wurde für die Nutzung in Fertigungsunternehmen entwickelt.
Wenn Sie das Produkt in anderen Wirtschaftszweigen verwenden möchten, müssen Sie SMC vorher informieren
und bei Bedarf entsprechende technische Daten aushändigen oder einen gesonderten Vertrag unterzeichnen.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an SMC.
Gewährleistung und Haftungsausschluss/Einhaltung von Vorschriften
Das Produkt unterliegt den folgenden Bestimmungen zu „Gewährleistung und Haftungsausschluss" und zur
„Einhaltung von Vorschriften".
Lesen Sie diese Punkte durch und erklären Sie Ihr Einverständnis, bevor Sie das Produkt verwenden.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
1. Die Garantiezeit beträgt ein Betriebsjahr, gilt jedoch maximal bis zu 18 Monate nach Auslieferung
dieses Produkts. *
Das Produkt kann zudem eine bestimmte Haltbarkeit oder Reichweite aufweisen oder bestimmte
Ersatzteile benötigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer nächstgelegenen Vertriebsniederlassung.
2. Wenn innerhalb der Garantiezeit ein Fehler oder Funktionsausfall auftritt, der eindeutig von SMC zu
verantworten ist, stellen wir Ihnen ein Ersatzprodukt oder die entsprechenden Ersatzteile zur
Verfügung.
Diese beschränkte Gewährleistung umfasst ausschließlich das SMC-Produkt, und keine indirekten
Schäden, die durch einen Produktausfall verursacht werden.
3. Lesen Sie vor der Verwendung von SMC-Produkten die Gewährleistungs- und
Haftungsausschlussbedingungen sorgfältig durch, die in den jeweiligen spezifischen
Produktkatalogen zu finden sind.
*: * Diese 1-Jahres-Gewährleistung gilt nicht für Vakuumsauger.
Vakuumsauger sind Verschleißteile, für die eine Gewährleistung von 1 Jahr ab der Auslieferung gilt.
Diese Gewährleistung wird auch nicht wirksam, wenn ein Produkt innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch die Verwendung eines Vakuumsaugers
verschleißt oder aufgrund einer Zersetzung des Gummimaterials.
Einhaltung von Vorschriften
Bei einem Export des Produkts sind die maßgeblichen spezifischen gesetzlichen Bestimmungen des
jeweiligen Landes sowie der zuständigen Behörden wie Wirtschaftsministerium, Außenhandel und das
Außenhandelsrecht zu beachten.
Achtung
-3-