MPL 33 A - MPL 44 A
8.3
VERPACKUNG
Die Verpackung besteht äußerlich aus einer Karton-
Verpackungshülle (Punkt 1), die den Ausmaßen der
D
enthaltenen Maschine entspricht.
Eine Nylonschicht (Punkt 2) ist im Inneren um das
3
1
Elektroaggregat gewickelt, um es vor Staub und
Schmutz zu schützen.
Auf der Verpackung befindet sich ein Aufkleber mit
Modelltyp, Kennnummer und Matrikelnummer des
Aggregats (Punkt 3).
Nach dem Öffnen müssen sämtliche
Verpackungsmaterialien gemäß den im Land
geltenden Vorschriften gesammelt und entsorgt
2
werden; im Besonderen sind dabei die
Umsetzungsvorschriften der Richtlinie 94/62/EWG
über Verpackungen und Verpackungsabfälle zu
beachten.
Die Verpackung muss unbedingt umweltgerecht
entsorgt werden.
D
- 27