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Oppermann Regelgeräte USV 2401-2,3 Ah Kurzanleitung Seite 2

Usv - kompaktgerät

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Tiefentladeschutz
Zu tief entladene Akkus können bleibende Schäden annehmen.
Die vom Hersteller angegebene Entladeschlussspannung darf
auf keinen Fall unterschritten werden. Bei Netzausfall über-
wacht die Externe Energieversorgung permanent die Entladung
der Akkus. Wird die Entladeschlussspannung erreicht, werden
die Verbraucher von den Akkus automatisch durch Lastabwurf
getrennt.
Akkukreisüberwachung
Um die Pufferfähigkeit der Externen Energieversorgung
sicherzustellen, wird der Akkukreis zyklisch im Abstand von 60s
getestet, wobei der erste Test 60s nach Netzzuschaltung erfolgt.
Durch diesen Test kann eine Unterbrechung bzw. Hochohmig-
keit des Akkukreises festgestellt werden.
Akkutest
Ein zyklischer Akkutest im Abstand von 10 Minuten wäh-
rend des Netzbetriebs belastet die Akkus bei gleichzeitiger
Spannungsmessung. Hierdurch kann eine Aussage über die
Akkugüte gemacht werden. Der Akkutest dient dazu, um stark
gealterte Akkus zu erkennen. Um eine Aussage über die Puffer-
fähigkeit der Akkus in dem vorliegendem System zu machen, ist
auf jeden Fall von Zeit zu Zeit eine manuelle Überprüfung der
Akkus notwendig!
Temperaturnachführung
Blei-Akkus weisen einen Temperaturkoeffizienten von ca. – 3 mV
pro °C und Zelle auf. Für einen optimalen Ladezustand der Akkus
wird die Ladespannung des Netzgerätes mit Hilfe eines inte-
grierten Temperatursensors nachgeführt.
Um eine zufrieden stellende Akkulebensdauer zu erzielen, sollte
die Betriebstemperatur der Akkus 20 °C nicht überschreiten.
Höhere Temperaturen führen zu einer drastischen Verkürzung
der Lebens- bzw. Brauchbarkeitsdauer!
Instandhaltung
Um die Pufferfähigkeit der Stromversorgung sicherzustellen,
sollten die Akkus in regelmäßigen Abständen von 3 bis 6
Monaten auf ihre Pufferfähigkeit überprüft werden.
Überprüfen der Akkus
Akkubetrieb durch Netzabschaltung erzwingen. Die Akkus
müssen unter Nennbedingungen die geforderte Über-
brückungszeit einhalten. Bei Erreichen der Tiefentladegrenze
schaltet die Externe Energieversorgung selbstständig ab.
Das Gehäuse ist je nach Verschmutzungsgrad mindestens
1 x jährlich zu säubern.
2|4 | Gas-undCO-Warnanlagen | Datenblatt-Nr.31505 | Version02-2013 
Akkuwechsel
Akkus sind, sofern mindestens alle vier Jahre nach Herstellungs-
datum auszutauschen. Der Akkuwechsel darf nur von quali-
fiziertem Fachpersonal durchgeführt werden!
Verwenden Sie niemals Akkus unterschiedlichen Typs oder
verschiedener Hersteller, oder gebrauchte und neue Akkus
zusammen
Es ist hierbei wie folgt vorzugehen:
Akkuausbau:
Außerbetriebnahme durchführen
Elektrische Verbindungen von den Akkus entfernen
Akkus herausnehmen
Akkueinbau:
Der Einbau erfolgt jeweils wie oben beschrieben,
jedoch in umgekehrter Reihenfolge
Auf die korrekte Akkupolung ist zu achten
VORSICHT
Achten Sie beim Anschluss der Akkus auf die Überein-
stimmung der Nennspannung und die Polung. Bei Nicht-
beachten besteht die Gefahr von starken Verbrennungen
durch Lichtbögen.
VORSICHT
Schützen, bzw. isolieren Sie beim Anschluss der Akkus die
Pole. Bei Überbrückung besteht die Gefahr von starken Ver-
brennungen durch Lichtbögen oder glühenden Teilen.
HINWEIS
Die einwandfreie Befestigung der Akkus ist nach dem Wie-
dereinbau sicherzustellen !
HINWEIS
Die verbrauchten Akkus sind umweltgerecht zu entsorgen!
Außerbetriebnahme
Die Außerbetriebnahme erfolgt durch Wegnahme der Netz-
spannung. Um die anschließende Pufferung zu vermeiden,
muss der Akkukreis durch Entfernen der Akkusicherung unter-
brochen werden. Die Betriebs-LED hört auf zu blinken.
HINWEIS
Lösen Sie niemals während des Betriebs elektrische
Verbindungen!
Stellen Sie niemals während des Betriebs elektrische
Verbindungen her!
Vorher immer spannungsfrei schalten.
USV - Kompaktgerät

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