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Neuhold Elektronik FKS2 Handbuch Seite 4

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Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter das Gesetz "ElektroG" fallen, sind mit nebenstehender Kennzeichnung
versehen und dürfen nicht mehr über Restmüll entsorgt, sondern können kostenlos bei den kommunalen
Sammelstellen z.B. Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich (Batterien-Verordnung) zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus
verpflichtet. Schadstoffhaltige Batterien/ Akkus sind mit nebenstehender Kennzeichnung versehen.
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten.
Verbrauchte Batterien/ Akkus können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen z.B. Wertstoffhöfen oder überall
dort abgegeben werden, wo Batterien/ Akkus verkauft werden!
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