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Gemini 7709 Installations- Und Betriebshandbuch Seite 3

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ANZEIGE NIEDRIGER BATTERIESTAND UND BATTERIE
AUSWECHSELN
Wenn die Batteriespannung unter 5,5 V absinkt und bevor der
Mindestladestand für den Betrieb erreicht wird, zeigt der Melder diesen
Zustand an.
In diesem Fall gibt er ein Leuchtsignal (LED) und ein Tonsignal (Summer) von
ca. 1 Sekunde Dauer nach jeder Bewegungsmeldung ab.
Um die Batterie zu ersetzen, geht man nach den folgenden Anweisungen vor
!
Alarmanlage abschalten.
Abdeckung des Melders
1
entfernen, dafür leichten
Druck auf die obere und
untere Seite ausüben.
3
Batterie aus
ihrem Einsatz
entnehmen
und Verbinder
abtrennen.
TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
Stromversorgung
Stromverbrauch in Ruhestellung
Stromverbrauch bei Übertragung
Betriebszeit mit Alkalibatterie
Erfassungsbereich
Übertragungsreichweite im freien Raum
Übertragungsfrequenz
2
4
5
Batterie ersetzen und den Deckel wieder
schließen.
N°1 9V Alkalibatterie
10µA
6mA
ca. 1 Jahr
10 Meter
30 Meter
433.92Mhz
GARANTIEBEDINGUNGEN
Dieses Gerät ist für 24 Monate ab dem Installationsdatum, das auf diesem
Garantieschein angegeben ist, gegen alle Herstellungs- und
Funktionsmängel garantiert. Dies entspricht den Vorschriften der Richtlinie
1999/44/EG.
Es wird daher gebeten, die Garantiebescheinigung, die in dieser
Betriebsanleitung enthalten ist, vollständig auszufüllen und das
Garantieetikett auf dem Gerät NICHT ZU ENTFERNEN.
:
Das Fehlen oder die Zerstörung dieses Etiketts, das Fehlen auch nur einer
Angabe beim Ausfüllen der Bescheinigung oder das Fehlen des beiliegenden
Verkaufsdokuments macht diese Garantie hinfällig.
Die Garantie gilt ausschließlich bei den autorisierten Kundendienstzentren
von Gemini Technologies S.p.A.
Der Hersteller weist jede Haftung für eventuelle Störungen oder Schäden an
der Ausrüstung oder Elektroanlage des Fahrzeugs durch schlechte
Installation, Eingriffe oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurück.
Der Alarm hat ausschließlich abschreckende Wirkung gegen eventuellen
Diebstahl.
RICHTLINIE ÜBER ELEKTRIK- UND
ELEKTRONIK-ALTGERÄTE
Die Vorrichtung fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie
2002/96/EG (WEEE-Richtlinie), wie in Artikel 2.1 Gesetzesverordn. Nr.151
vom 25.07.2005 angegeben ist.
(EEAG)

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