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Türkomponenten Hard- Und Firmware; Energiequelle; Transport Und Lagerung; Sicherheitshinweis Zum Transport - Winkhaus blueSmart Active Bedienungsanleitung

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Betriebsanleitung
blueSmart Active
3.4.3 Türkomponenten Hard- und Firmware
Um den vollen Funktionsumfang des blueSmart Active nutzen
zu können ist es zwingend erforderlich, die aktuellen Türkompo-
nenten zu nutzen.
Alle Türkomponenten, die die folgenden Randbedingungen er-
füllen, unterstützen den vollen Funktionsumfang von blueSmart
Active:
- blueSmart Zylinder ab Firmwareversion BSR 00050
- blueSmart Offline Leser ab Firmwareversion BSR 00022
- blueSmart Schmalrahmenleser alle Firmwareversionen
- blueSmart EZK ab Firmwareversion BSR 00032
- blueSmart Schrank- und Spindschloss (BS80) ab Version 11
blueSmart Doppelknaufzylinder der 6x Baureihe unterstützen
in allen Softwareversionen ausschließlich folgende Funktion des
blueSmart Active:
- blueSmart Berechtigungen
HINWEIS!
!
Doppelknaufzylinder sind nur eingeschränkt
kompatibel.

3.4.4 Energiequelle

Im Standard wird der blueSmart Active Schlüssel mit einem
Akku des Typs LIR 2032 (3,6 V) ausgestattet. Das Aufladen des
Akkus erfolgt über ein Standard-Ladegerät für Knopfzellen des
Typs LIR 2032. Neben der LIR 2032 Zelle kann eine Maxell Bat-
terie des Typs CR 2032 eingesetzt werden.
Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG ∙ Hessenweg 9 ∙ 48157 Münster ∙ T +49  251  4908 - 0 ∙ zutrittsorganisation@winkhaus.de ∙ www.winkhaus.de
blueSmart Active
8
4.

Transport und Lagerung

4.1

Sicherheitshinweis zum Transport

Eigenmächtiger Transport
HINWEIS!
!
Beschädigungen durch unsachgemäßem Transport
Bei unsachgemäßem Transport können Sach-
schäden in erheblicher Höhe entstehen.
4.2

Transportinspektion

Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und
Transportschäden prüfen. Bei äußerlich erkennbarem Trans-
portschaden wie folgt vorgehen:
- Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
- Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem
Lieferschein des Transporteurs vermerken.
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist.
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb
der geltenden Reklamationsfristen geltend ge-
macht werden.

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