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Gewährleistungsbestimmungen - wortmann TERRA Powerline 500 LAN Pro Handbuch

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4.3 Gewährleistungsbestimmungen
Für alle Computer, Monitore und Drucker
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslie-
ferung von unserem Lager. Reparaturen, die außerhalb
der Gewährleistungsfrist von der WORTMANN AG für
den Fachhandel durchzuführen sind, werden gemäß
der jeweils gültigen Computerpreisliste für Reparatur-
pauschalen berechnet. Um einen Gewährleistungsan-
spruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich
erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung
mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die
Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem
das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Durch Gewähr-
leistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Ver-
schleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer
Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kun-
den sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Un-
sere Gewährspflicht erlischt, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Wo-
che nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich an-
zeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure
muß frei angeliefert werden. Die Gewährleistungs-
pflicht der WORTMANN AG beschränkt sich auf eine
Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlge-
schlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung
(Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein unein-
geschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch
zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebs-
systemen und anderer Software gelten diese als nicht
zusammengehörend verkauft.
Sonstige
Die WORTMANN AG tritt ihre Gewährleistungsansprü-
che, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den
Kunden der WORTMANN AG ab. Etwaige Gewährlei-
stungsansprüche, die von den Kunden gegen die
WORTMANN AG geltend gemacht werden, sind von
der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lie-
feranten der WORTMANN AG abhängig. Die WORT-
MANN AG ist nur bei erfolgloser vorheriger
gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferan-
ten gewährleistungspflichtig.
Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verlet-
zung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Ver-
tragsverletzung,
insbesondere
folgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfül-
lungsgehilfen. Soweit es sich um von der WORTMANN
AG hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch aus
Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren
Abnehmer betrifft, ausgeschlossen.
TERRA Powerline 500 LAN Pro
Anhang 16
für
Mangel-

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