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Sicherheitshinweise für Lithium-Batterien
Allgemein
Wiederaufladbare Lithium-Batterien können bei falschem Umgang Feuer fangen und somit
Brände auslösen oder körperliche Schäden verursachen. Sie sind deshalb mit besonderer
Sorgfalt zu behandeln, stets unter Aufsicht zu verwenden und gehören nicht in Kinderhände.
Nicht ins Feuer werfen!
Werkseitig sind Anschlusskabel und Steckkontakte speziell auf die jeweilige Lithium-
Batterie abgestimmt und dürfen nicht verändert werden. Die Lithium-Batterie darf keinen
mechanischen Einwirkungen ausgesetzt oder gar geöffnet werden und ist unbedingt vor
übermäßiger Hitze sowie direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die
Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur
Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können
Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich
an uns zurückgeben.
Gesundheitsgefahren
Sollten aus dem Com Module Lithiumbatterie-Chemikalien austreten, ist Folgendes zu
beachten:
Einatmen:
Austretende Gase können zu Atemwegsbeschwerden führen - sofort lüften oder an die
frische Luft gehen, Arzt konsultieren.
Verschlucken:
Es kann zu Verätzungen der Speiseröhre und des Magens kommen, kein Erbrechen
herbeiführen, Mund mit Wasser ausspülen nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den
Mund einflößen, Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Es können Hautirritationen auftreten Haut mit Seife und Wasser gründlich waschen
kontaminierte Kleidung ausziehen.
Augenkontakt:
Es kann zu Reizungen an den Augen kommen sofort die Augen gründlich mit Wasser
auswaschen (ca. 15 Minuten), dann einen Arzt aufsuchen.
Umweltgefahren
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu
erwarten. Verschüttetes Material ist aufzukehren oder aufzusaugen und in einem
geeigneten Behälter zur Entsorgung zu geben. Hierfür eignen sich gegebenenfalls
Universalbindemittel. Brandrückstände müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.