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Garantiebedingungen - CAEB Mountainpress MP550 Bedienungs- Und Wartungshandbuch

Mini-rundballenpresse fuer heu
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MOUNTAINPRESS MP550
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GARANTIEBEDINGUNGEN

Alle von der Fa. CAEB INTERNATIONAL S.r.l. gebauten Maschinen werden mit
einer Garantie von einem Jahr ab dem Lieferdatum verkauft, wobei folgende
Garantiebedingungen gelten:
♦ Bei Mängeln, welche eine (oder einige) Komponente/n einer von CAEB gebauten
Maschine betreffen und im Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der
Auslieferung der Maschine an den Kunden auftreten sollten, verpflichtet sich
CAEB zur kostenlosen Reparatur des defekten Teils oder, nach freier
Entscheidung, zum kostenlosen Austausch, falls sich herausstellen sollte, dass es
sich um einen Material- oder Fabrikationsfehler handelt.
♦ Bei Übergabe der Maschine muss sich der Käufer vergewissern, dass die
Maschine keine Transportschäden erlitten hat, dem bestellten Modell entspricht
und mit allem im Kaufvertrag vorgesehen Zubehör ausgestattet ist.
Sollte eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, muss der
Käufer dies dem Hersteller innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung der
Maschine schriftlich mitteilen.
♦ Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
a) normaler Verschleiß;
b) Bruch oder Schäden, die auf Nachlässigkeit der Käufers oder auf einen nicht
vorgesehenen bzw. unsachgemäßen Einsatz der Maschinen zurückzuführen sind;
c) bei Ausführung von nicht seitens des Herstellers (schriftlich) genehmigten
Änderungen an der Maschine oder bei Installation von nicht von der Fa. CAEB
hergestellten Ersatz- oder Zubehörteilen;
d) bei Änderung, Unkenntlichmachung oder Entfernung der Kennnummer der
Maschine.
In jedem Falle gehen alle Kosten zum Austausch von Verbrauchsmaterialien
sowie
alle
Arbeits-
Mehrwertsteuer zu Lasten des Käufers.
Der Hersteller haftet nicht bei Schäden, welche direkt oder indirekt auf
gebrochene und/oder abgenutzte Komponenten der Maschine oder auf den
vorgesehenen
oder
zurückzuführen wären.
♦ Mängel,
die
zurückzuführen sind, werden bei unserem Technischen Kundendienst oder bei
unserem Firmensitz geprüft. Sollte die Beanstandung sich als unberechtigt
herausstellen, trägt der Käufer alle Kosten für Reparatur und/oder Austausch
der beschädigten Teile.
♦ Alle Ersatzteile werden beim Versand in Rechnung gestellt, wobei der Käufer im
Falle einer Anerkennung der Garantieleistungen seitens des Herstellers (nach
BEDIENUNGS- UND WARTUNGSHANDBUCH
und
Transportkosten
auch
nicht
nicht
eindeutig
sowie
Zollgebühren
vorgesehenen
Einsatz
auf
Material-
oder
und
die
der
Maschinen
Fabrikationsfehler
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