Personenalarm
CAPE +
"Person im Kühlraum"
& neue Funktion "Alarm Tür offen"
Mit Akku für Notspeisung !
Obligatorisch für Tiefkühlzellen von mehr als 10 m3 !
Verordnung NFE35400 / EN 378 / SUVA Form. 1864.d
__________________________________________
Installations- und Betriebsanleitung
NOTWENDIGKEIT EINER NOTRUFEINRICHTUNG
Als Betreiber eines Kühlraumes mit Temperaturen unter 0°C und mit einem Volumen von über 10
m3 sind Sie entsprechend der EN 378 verpflichtet, eine Notrufanlage zu installieren, über die im
Gefrierraum eingeschlossene oder verunfallte Personen auf sich aufmerksam machen können.
Diese Notrufanlage muss unabhängig vom Stromversorgungsnetz funktionieren.
Sie dient dem Schutz der in Gefrierräumen tätigen Mitarbeiter.
Die Notrufeinrichtung „Person im Kühlraum" CAPE + entspricht allen Vorschriften.
Im Gefrierraum eingeschlossene oder verunfallte Mitarbeiter können mit Hilfe des Personenalarms
auf ihre Lage aufmerksam machen.
Es handelt sich um eine lebensrettende Einrichtung, die in jedem Gefrierraum eingebaut sein
muss.
In Europa ist der Einsatz eines Personenalarms entsprechend der EN 378 und den Schweizer
Unfallverhütungsvorschriften SUVA Form 1864 vorgeschrieben.
Der Personenalarm „Person im Kühlraum" CAPE + entspricht beiden Vorschriften.