8. Bestimmungsgemäße Entsorgung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung nach der Nutzungsphase ist der Letztbesitzer verantwortlich.
Es gelten die vor Ort gültigen Umweltgesetze des entsprechenden Landes.
Folgend sind die wichtigsten Regelwerke , gültig für die Bundesrepublik Deutschland, gelistet:
• Gefahrstoffverordnung
• Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-
/AbfG)
• Verordnung über die Verwertungs- und Be-
seitigungsnachweise
• Strafgesetzbuch (StGB), Achtundzwanzigs-
ter Abschnitt „Straftaten gegen die Umwelt";
§326 – Umwelt gefährdende Abfallbeseiti-
gung
• Altölverordnung
• Wasserhaushaltsgesetz
Die benutzten Kältemittel sind umweltgefährdend. Beim Umgang mit Kältemittel sind die beste-
henden Vorschriften und Richtlinien zu befolgen.
Nur fachkundiges Personal darf solche Arbeiten ausführen.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne der §§19g – 19l sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe.
Z.B.: Mineral- und Teeröle (Kälteöle), halogenhaltige organische Verbindungen (Kältemittel)
Bezugsquellen:
Bundesanzeiger
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Beuth Verlag
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dtv (Deutscher Taschenbuch Verlag
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9. Änderungsverlauf
Version Datum
A00
06.03.2019 B Keßler
BAKL9T0101A.doc
Name
Bemerkung
Ursprungsdatei
Stand: 06.03.2019
• Verordnung über die Entsorgung von Altau-
tos und die Anpassung straßenrechtlicher
Vorschriften
• Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Euro-
päischen Parlaments und des Rates über
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht
führen
• Verordnung zum Verbot von bestimmten die
Ozonschicht abbauenden Halogenkohlen-
wasserstoffen
• Chemikaliengesetz § 27 Strafvorschriften
Datei
BAKL9T0101A
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