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Gesetzliche Bestimmungen - Niko 360-47000 Gebrauchanleitung

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360-47000

6. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

- Die Installation darf ausschließlich von einem Fachmann des
Elektrohandwerks unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften
vorgenommen werden.
- Übergeben Sie dem Benutzer diese Gebrauchsanleitung. Sie ist
den Unterlagen der elektrischen Anlage beizufügen und muss auch
eventuellen neuen Besitzern übergeben werden. Zusätzliche Exemplare
erhalten Sie über unsere Website oder unseren Servicedienst.
- Bei der Installation müssen Sie u.a. Folgendes berücksichtigen:
- die geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften;
- den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation;
- diese Gebrauchsanleitung die im Zusammenhang mit jeder spezifischen
Anlage gesehen werden muss;
- die Regeln fachmännischen Könnens.
- Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an die Niko-Hotline oder an
eine anerkannte Kontrollstelle wenden:
Web-site: http://www.niko.be; E-Mail: support@niko.be;
Hotline Belgien: +32 3 778 90 80
Hotline Moeller Deutschland:
Berlin: +49 30 701902-46
Düsseldorf: +49 2131 317-37
Stuttgart: +49 711 68789-51
Mail: gebaeudeautomation@moeller.net
Österreich: Moeller Gebäudeautomation UG Schrems 0043-2853-702-0
Hotline Slowakei: +421 263 825 155 – E-mail: niko@niko.sk
DE
Hamburg: +49 40 75019-281
Frankfurt a.M.: +49 69 50089-263
München: +49 89 460 95-218
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