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Garantie; Verantwortung - Vauconsant A63743 Bedienungsanleitung

Exigence – gekühltes möbel ventilierte kälte mit vorratskammer
Inhaltsverzeichnis

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Die Garantie auf das Material gilt ab dem Tag des Versands aus unserem Werk in Dombasle-sur-
Meurthe (Frankreich) und das über einen Zeitraum von 12 Monaten. Sie gilt nicht für Glasbruch.
Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss der Käufer uns seine Bestellung per Fax oder E-Mail
zusenden und uns - unter Angabe der Seriennummer des Geräts, welche sich auf dem Typenschild befindet -
den Grund für seinen Antrag auf Garantieleistung nennen. Nach Erhalt des Austauschmaterials muss der
Käufer uns die defekten Teile innerhalb von 14 Werktagen auf seine Kosten zusenden. Jedwedes nicht
zurückgesandtes Material wird berechnet. Material, das bei einem anderen Lieferanten erworben wurde, hat
keinen Anspruch auf Garantieleistung.
Anfahrts- und Arbeitskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Der Käufer wird gebeten, uns Bedenken von Seiten seiner Kunden im Hinblick auf gelagerte, nicht in
Betrieb genommene Geräte mitzuteilen, und das gilt insbesondere führ Kühlgeräte und Elektrogeräte.
Die gewährte Garantie erstreckt sich weder auf Verschleiß, der durch Fehler oder mangelhafte Wartung
der Geräte verursacht wird, noch auf Schäden, die durch Stöße oder durch einen fehlerhaften Umgang mit
den Geräten auftreten.
Jegliche Garantie ist ebenso in Fällen ausgeschlossen, in denen Unfälle oder Höhere Gewalt eine Rolle
spielen, sowie bei Ursachen, die nicht benannt werden oder die vom Käufer aus welchem Grund auch immer
zu verantworten sind: schlechter Standort, Ereignisse, die mit dem Gebrauch zusammenhängen (Betrieb,
Wartung nicht gemäß dieser Anleitung ausgeführt, unqualifiziertes Personal, usw.), Veränderungen an den
Geräten, Reparaturen die außerhalb der Bedingungen in dieser Anleitung durchgeführt werden,
Verschleißteile, usw.
Die Verantwortung von Seiten der Firma Vauconsant beschränkt sich streng auf die oben dargestellten
Verpflichtungen und es wird ausdrücklich vereinbart, dass Vauconsant zu keinem Schadenersatz verpflichtet
ist.
Unter keinen Umständen ist Vauconsant zu Schadenersatz bei nicht-materiellen oder indirekten Schäden
verpflichtet wie: Betriebsverluste, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, kommerzielle
Verluste, Verdienstausfall.
In keinem Fall kann die zivile Haftung von Vauconsant die Vertragssumme übersteigen. Dies gilt für alle
Ursachen mit Ausnahme von Personenschäden sowie Betrug und grobe Fahrlässigkeit.
Der Käufer und seine Versicherer verzichten auf jegliche Regressansprüche gegenüber der Firma
Vauconsant und deren Versicherern, die über die oben festgelegten Begrenzungen und Ausschlüsse
hinausgehen.
(c) Vauconsant SA. Alle Rechte vorbehalten. A637xx -rev0-DE, 08. November 2010
BEDIENUNGSANLEITUNG

Garantie

Verantwortung

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