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Allgemeine Sicherheitshinweise - Pötschke Ambiente 206 115 Aufbauanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise:

Vor dem Bohren ist der gewählte Anbringunspunkt auf versteckte Elektro-, Wasser-, Gas- oder anderen Leitungen
zu prüfen.
Die Markise ist ein Sonnen-/Sicht- und Windschutz, kein Allwetterschutz. Sie ist bei aufkommendem Wind
(ab Windklasse 2, siehe unten) und Sturm einzufahren, ebenso bei Regen und Schnee.
Die Seitenmarkise ist nach den Bestimmungen der DIN EN 13561 konstruiert und gefertigt. Dennoch können
bei der Montage bzw. Bedienung durch Nichtbeachtung dieser Anleitung Gefahren/Schäden an Elementen
aller Art und für die beteiligten Personen entstehen.
Vor Inbetriebnahme der Seitenmarkise sind alle Gegenstände (z. B. Werkzeuge, Stühle etc.) die sich im
Fahrbereich der Seitenmarkise befinden, zu entfernen. Personen dürfen sich während der Probeläufe nicht in
diesem Bereich aufhalten, es besteht eine Gefährdung durch Fehlfunktionen und/oder Fehlbedienung.
Stellen Sie sicher, dass Kinder die Seitenmarkise nicht unbeaufsichtigt bedienen.
Die Seitenmarkise ist bei Abwesenheit und abends einzufahren.
Die Markise darf bis maximal Windstärke 5 ausgefahren bleiben. Definition = frische Brise, frischer Wind.
Kleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen bilden sich auf den Seen.
Geschwindigkeit 29-38 km/h = 8,1-10,5 m/s.
Die Bodenplatte darf nur auf festem und nicht lösbarem Untergrund befestigt werden.
Kleinteile von Kindern fernhalten! Verschluckungsgefahr!
Folienbeutel von Kleinkindern fernhalten! Erstickungsgefahr!
Halten Sie Kleinkinder von der Seitenmarkise fern, da sie versuchen könnten, sich daran hochzuziehen oder
hinaufzuklettern.
Die Seitenmarkise besteht aus brennbarem Material. Stellen Sie daher keine Koch- oder Heizgeräte in der
Nähe der Seitenmarkise auf. Verwenden Sie keine offenen Feuer (z. B. Kerze, Gartenfackeln, Grill etc.)
in der Nähe der Seitenmarkise.
Automatische Markisenrückführung kann zu Klemmverletzungen führen.
Windwiderstandsklassen:
Markisen werden nach DIN EN 13561 und DIN EN 1932-2001 in Windwiderstandsklassen eingeteilt.
Windklasse 2:
Die Markise darf bis maximal Windstärke 5 ausgefahren bleiben. Definition = frische Brise, frischer Wind.
Kleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen bilden sich auf den Seen.
Geschwindigkeit 29-38 km/h = 8,1-10,5 m/s.
Die Seitenmarkise ist bei fester Verankerung mit dem exemplarisch beigefügtem Montagematerial in die
Windklasse 2 eingestuft und bei Windgeschwindigkeiten ab 38 km/h sofort einzufahren.

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Diese Anleitung auch für:

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