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Oranier-Werksgarantie - Oranier HMG 9701 10 Bedienungs- Und Installationsanleitung

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ORANIER-Werksgarantie

Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in je-
dem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich. Für
unsere ORANIER-Geräte leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden
Bedingungen Werksgarantie:
Die ORANIER-Garantie erstreckt sich auf die unentgelt-
liche Instandsetzung des Gerätes bzw. der bean-stan-
deten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht
nur für solche Teile, die Fehler im Werkstoff und in der
Verarbeitung aufweisen. Übernommen werden dabei
sämtliche direkten Lohn- und Materialkosten, die zur
Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit
dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung oder
Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funk-
tionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss,
sachgemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen
ORANIER-Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen
nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zu-
rückzuführen sind, durch unseren Kundendienst besei-
tigt. Emaille- und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des ORANIER-Gerätes unse-
rem Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden
(diese müssen entsprechend den Bedingungen des
Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht
werden) sowie Einstellungs-, Einregulierungs- und Um-
stellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie ver-län-
gert sich die Garantiezeit weder für das ORANIER-Gerät,
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile ge-
hen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden
Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes ent-
scheidet unser Kundendienst nach billigem Ermessen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienst-
zentrale zu benachrichtigen.
Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort, aus-
nahmsweise in der Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu
machen, dass keine Beschädigungen an Möbeln, Bo-
denbelag etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und
die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkun-
gen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Be-
nutzung (z.B. Schäden durch Abschrecken mit
Wasser, überlaufende Speisen, Kondenswasser,
Überhitzung). Haarrissbildung bei emaillierten oder
kachelglasierten Teilen ist kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedien-
ungsanleitung, der jeweils geltenden baurechtlichen
allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zustän-
digen Behörden, Gas- und Elektrizitätsversorgungs-
unternehmen. Darunter fallen auch Mängel an den
Abgasleitungen (Ofenrohr, ungenügender oder zu
starker Schornsteinzug) sowie unsachgemäß aus-
geführte Instandhaltungsarbeiten, insbesondere
Vornahme von Veränderungen an den Geräten,
deren Armaturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeignete
Gasbeschaffenheit und Gasdruckschwankungen
bei Gasgeräten; ungewöhnliche Spannungs-
schwankungen gegenüber der Nennspannung bei
Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch
verursachte Überhitzung der Geräte, unsachge-
mäße Behandlung, ungenügende Pflege, unzu-
reichende Reinigung der Geräte oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedie-
nungsanleitung).
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausge-
setzten Teile aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl-,
Guss- oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden,
die durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören
auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungs-
produkte organischer Staubanteile her-vorgerufen wer-
den und deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag
auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen nieder-
schlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unse-
re Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die
Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
ORANIER Küchentechnik GmbH
Oranier Str. 1
35708 Haiger
27
D
AT

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