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Garantiebestimmungen - Gerima SGC 40 Bedienungsanleitung

Schweisskantenschleifmaschinen
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Bedienungsanleitung GERIMA KST 15-100

11. Garantiebestimmungen

Beim Erwerb einer Neumaschine gewährt ALME-GERIMA GmbH 12 Monate
Herstellergarantie, beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine direkt ab Werk
oder vom Händler an den Endverbraucher. Die Herstellergarantie bei Lieferungen
über Händler erlischt, wenn seit der Lieferung der Ware ab Werk ein Zeitraum von 12
Monaten vergangen ist.
Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die auf Material- und/oder Herstellungsfehler
sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind.
Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Originalverkaufsbeleg mit
Verkaufsdatum beizufügen.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von Fa. ALME-GERIMA GmbH oder von
einem von ihr autorisierten Fachhändler durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur auf Original-ALME-GERIMA Bauteile bei
bestimmungsgemäßer Verwendung. Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter Verschleiß, unsachgemäße Anwendungen, teilweise
oder komplett demontierte Maschinen sowie Schäden durch Überlastung und
Verwendung von nicht zugelassenen, defekten oder falsch angewendeten
Einsatzwerkzeugen. Schäden, die durch die Maschine am Werkstück verursacht
werden,
Gewaltanwendung,
Folgeschäden,
die
auf
unsachgemäße
oder
ungenügende Wartung seitens des Kunden oder Dritte zurückzuführen sind,
Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder von Fremdkörpern sowie Schäden
durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z. B. Anschluss an eine falsche
Netzspannung oder Stromart, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
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V.03 111007 GER

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