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Wasserversorgung; Kondensatablauf; Stromversorgung; Blindstromkompensation - RMB/Energie neoTower Premium S Betriebsanleitung

Blockheizkraftwerk
Inhaltsverzeichnis

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Montage
Bei Abführung von Abluft und Abgas zusammen ist Zubehör
(optional erhältlich) erforderlich:
B Abluftset bei Abführung von einer Anlage.
B Rückstromsicherung bei Abführung in Verbindung mit
einem anderen Wärmeerzeuger (Spitzenlastkessel oder
weitere Anlage).
5.2.8

Wasserversorgung

D ACHTUNG!
Gefahr von Beschädigungen durch mangelhafte
Wasserqualität.
Zu hohe Anteile von Schwebstoffen und Magnetit sowie eine
falsche Wasserhärte können Schäden an der Erzeugungs-
einheit verursachen oder die Lebensdauer verkürzen.
A Prüfen Sie regelmäßig die Wasserqualität.
A Setzen Sie den KMS-Filter ein.
B Die Wasserqualität muss den Anforderungen der
geltenden Normen und Richtlinien entsprechen
(z. B. in Deutschland gemäß VDI-Richtlinie 2035).
B Das Wasser vom Heizungssystem muss frei von
mechanischen Verunreinigungen sein.
B Härtegrad des Wassers < 0,11 °dH.
B Leitfähigkeit < 100 µS/cm.
B PH-Wert > 8,2 und < 9,0.
5.2.9

Kondensatablauf

Für den Betrieb der Anlage ist bauseitig ein Kondensatablauf
erforderlich, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
B Der Kondensatablauf muss drucklos sein.
B Die örtlichen Bestimmungen zur Wasserentsorgung
müssen berücksichtigt werden.
B Für jede Anlage wird eine Neutralisations einrichtung
empfohlen zum Auffangen von ölhaltigem Kondensat.
B Der Siphon muss aus korrosionsfähigem, säure-
beständigen Material bestehen (z. B. Kunststoff oder
Edelstahl).
B Der Siphon des Ablaufs muss auch bei einer
Betriebsunterbrechung mit Wasser gefüllt sein.

5.2.10 Stromversorgung

Für den Betrieb der Anlage muss bauseitig ein Anschluss
an die Stromversorgung vorliegen, der die folgenden
Anforderungen erfüllt:
B Die Vorschriften und die technischen Anschluss-
bedingungen (TAB) des Energieversorgers müssen
berücksichtigt werden (z. B. Stromzähler).
B Die Leitungsquerschnitte müssen unter Berücksichtigung
der Anlaufleistung und der Kabellängen berechnet
werden.
B Die Netzspannung muss zu den Anforderungen der
Anlage passen.
D
„12.3.13 Elektrische Anschlüsse" (Seite 53).
16

5.2.11 Blindstromkompensation

Für den Betrieb der Anlage ist die Blindstromkompensation
von den Energieversorgern vorgeschrieben.
Die Blindstromkompensation reduziert den von der
Anlage entstandenen Blindstrom und entlastet so das
Versorgungsnetz. Die Blindstromkompensation muss zu den
Anforderungen der Anlage passen.
„12.3.13 Elektrische Anschlüsse" (Seite 53).
D

5.2.12 Mobilfunknetz

Für die Fernüberwachung über das Modem ist ein Zugang
zum Mobilfunknetz erforderlich. Das Modem muss
erreichbar sein. Die Position des Modems beeinflusst die
Qualität des Empfangs.
Bei Bedarf kann die Empfangsleistung durch folgendes
Zubehör (optional erhältlich) verbessert werden:
B Außenantenne
B Patchkabel (max. 100 m)
Betriebsanleitung neoTower® – S, M, M+ / 10.2018

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