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_B110.book Seite 19 Montag, 23. April 2018 2:33 14
B 110

14. ENTSORGEN

Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis zum Ablauf
der Garantiezeit auf. Danach entsorgen Sie sie bitte umweltge-
recht.
Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie 2012/19/EU –
einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Kunststoffe und
Elektronikteile müssen einer Wiederverwertung zugeführt wer-
den. Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektro-
schrott oder einem Wertstoffhof ab. Entnehmen Sie vor der
Entsorgung die Batterien aus dem Gerät und entsorgen Sie diese
separat.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht entsorgt werden. Zu
diesem Zweck stehen im batterievertreibenden Handel sowie bei den kommuna-
len Sammelstellen entsprechende Behälter zur Batterie- Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus bei einer
Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonenden Entsorgung zuge-
führt werden. Batterien und Akkus, die mit den aufgeführten Buchstaben verse-
hen sind, beinhalten u. a. folgende Schadstoffe: Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber),
Pb (Blei).
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen
oder Ihre kommunale Verwaltung.
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