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Garantiebestimmungen; Garantiebedingungen - Sea & Sea DX-8000G Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Es gilt der Original-Kaufbeleg als Garantieurkunde. Auf diesem müssen folgende Angaben enthalten sein:
Gerätebezeichnung und Seriennummer (falls vorhanden)
Kaufdatum und Kaufpreis
Name und Anschrift des Kunden
Unterschrift des Kunden
Stempel und Unterschrift des Fachhändlers
Im Garantiefall – also in der Regel bei Vorliegen eines Werksfehlers – können Ihre Garantieansprüche nur bei ei-
nem autorisierten Aqualung-Fachhändler geltend gemacht und nur von einem Aqualung-Fachhändler abgewickelt
werden.
Ferner möchten wir Ihnen empfehlen, bis zum Ablauf der Garantiefrist auch Wartungs- oder Reparaturarbeiten
nach Möglichkeit bei einem autorisierten Aqualung-Fachhändler durchführen zu lassen, denn wie unter Punkt 3.
unserer Garantiebedingungen sind wir unter Umständen berechtigt, die Erfüllung etwaiger Garantieansprüche zu
verweigern, wenn nicht Wartungs- und Reparaturarbeiten entsprechend den technischen Anforderungen, Vorgaben
und Vorschriften des Herstellers vorgenommen worden sind.
Garantie-Bedingungen
1. Wir beheben unentgeltlich nach Massgabe der folgenden Bedingungen (Nr.2-7) Schäden und Mängel am Pro-
dukt, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn Sie uns unverzüglich nach Feststellung und inner-
halb von 24 Monaten – bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb von 6
Monaten – nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht
zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für
Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektroni-
schen Einwirkungen sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen.
Schäden, die auf natürliche Abnützung, Überlastung oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind,
bleiben von der Garantie ausgeschlossen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt
oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Produkte, für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Ga-
rantieleistung beansprucht wird, sind unserem nächstgelegenen autorisierten Fachhändler zu übergeben oder
einzusenden. Dabei ist der Kaufbeleg mit Kauf- und/ oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu
von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Produkte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden,
die nicht auf unsere Produkte abgestimmt sind.
4. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferdatum erbringen wir die Garantieleistung ohne Berechnung von Neben-
kosten (Fracht- und Verpackungskosten).
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen Sie eine neue Garantiefrist
in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Produkt.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz ausserhalb des Produktes entstandener
Schäden, sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
7. Bei einer Garantiedauer von länger als 12 Monaten verfällt der Anspruch, wenn bei dem Produkt die jährliche
Inspektion nicht durchgeführt wird.
© Copyright 2004, Alle Rechte, sowie technische Änderungen vorbehalten. Auch der auszugsweise Nachdruck oder die fotomechanische
Wiedergabe (Fotokopie, Mikrokopie) bedarf der vorherigen Zustimmung von Aqualung Tauchsportartikel GmbH, Rielasingen.
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