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Herstellergarantie - Verano V920 Riva Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis
Montageanleitung V920 Riva
Kontrollnummer
Datum
Besonderheiten

HERSTELLERGARANTIE

Garantiebedingungen
Die Herstellergarantie ist nur dann gültig, wenn die Montage durch einen
anerkannten Installateur durchgeführt wurde (fachkundige Aufstellung).
Verano® hat bei der Herstellung ihrer Produkten die größte Genauigkeit
in Acht genommen. Möchten sich dennoch bei normalen Gebrauch und
Wartung , innerhalb von 5 Jahren nach Ankaufsdatum Mängel als Fabrik
– oder Konstruktionsfehler vortun , obwohl allen Instruktionen, die sich
auf die gute Benutzung und Wartung, nachgekommen wurden, dann
wird Verano® die zu ersetzenden Materialien kostenlos zur
Verfügung stellen.
Garantie:
- Termin wird nicht verlängert oder erneuert nach Reparation oder dem
Erneuern von defekten Bestandteilen;
- Umfasst nicht den Ersatz von Sicherungen, Endschalter und
Schleppkontakte;
- Verpflichtungen von Verano® gibt dem Käufer keinerlei Rechte auf
Schadensvergütung oder Auflösung des Kaufvertrages;
- Verano® behält sich das Recht vor, unangekündigt Änderungen
an ihren Produkten vorzunehmen;
- Alle unsere Transaktionen geschehen konform der Bedingungen die
unter der Nummer 17119924 bei der Handelszimmer deponiert sind;
- Geringe Farbabweichungen können vorkommen, angesehen der auf
Nummer bestellten Farben, die gedreht werden oder auf Basis von
bestehenden Farbmustern nachgemacht werden;
- Die Lackschicht ist nicht gegen Chemikalien und/oder Bearbeitung
mit scharfen Gegenständen beständig;
- Farbverlust kann auftreten angesehen die Farben unter dem Einfluss
von mehr oder weniger UV-Belastung (Sonnenlicht)verwittern ;
Die Garantie entfällt:
- Infolge ungenügender wartung oder unsach gemäßen Gebrauch;
- Wenn die Markise nicht durch eine anerkannte Installateur
montiert wurde;
- Bei normalem Verschleiß infolge des Nutzens der Markise;
- Bei Verwitterung durch Wettereinflüsse, Welligkeiten oder
Faltenbildung;
- Unsachgemäße Montage.
Der Auftraggeber kann keine Garantieansprüche geltend machen,
die von den vorab beschriebenen Ansprüchen abwechen. Wie bereits
erklärt, entsteht niemals der Anspruch auf Vergütung von Folgeschäden,
von Mängeln oder Schäden die durch Dritte verursacht wurden. Auch
indirekter Schaden kommt für die Vergütung nicht in Betracht. Der
Auf-traggeber sichert uns vor allen Folgen anderer Ansprüche mit seinem
Kunden ab.
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