5. HAFTUNG, GARANTIE UND SYMBOLE
5.1 Haftung
Der Hersteller INTERMAC kann nicht haftbar gemacht werden, falls die folgenden
Anweisungen nicht eingehalten werden.
1. Die Maschine darf nur gemäss Betriebsanleitung benutzt werden.
2. Es dürfen nur originale INTERMAC Ersatzteile verwendet werden.
3. Änderungen an der Maschine dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durchgeführt
werden.
4. Allgemeine Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Gebrauch und Transport sind immer zu
befolgen; Vor, während und nach dem Benutzen der Maschine.
N.B. Der Hersteller ist niemals verantwortlich für Folgeschäden.
5.2 Garantie
Der Hersteller garantiert Reparatur und/oder Ersatz untauglicher Ersatzteile innerhalb einer
Frist von 12 Monaten nach Lieferung.
Die endgültige Beurteilung, ob Ersatzteile untauglich sind, ist vorbehalten. Nicht als
untauglich wird ein Defekt von Ersatzteilen durch das nicht Befolgen der Anweisungen dieser
Betriebsanleitung angesehen. In Bezug auf eingekaufte Komponenten, die zur Maschine
gehören, verweisen wir auf die Garantievorgaben des betreffenden Lieferanten.
Versandkosten und Arbeitsleistungen für das Ersetzen der Ersatzteile gehören nicht zur
Garantie, ausser dies wird vorgängig so vereinbart.
Die Garantie deckt nie Kosten, die auf Grund eines fehlerhaften Einsatzes der Maschine
entstehen.
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