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Alle die Vorrichtung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und
Überprüfungen, Außerbetriebnahme) müssen in der entsprechenden Gerätekennkarte vermerkt werden. Die Gerätekennkarte darf nur von dem für
Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter geführt werden. Die Verwendung der Vorrichtung ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist
untersagt.
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Wird die Vorrichtung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft, müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung, das Wartungsbuch und die
Angaben zu den regelmäßigen Untersuchungen und den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden, wobei alle schriftlichen Angaben in der
Sprache des Landes zu erscheinen haben, in dem die Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird.
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Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw. wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit aufkommen, muss die persönliche
Fallschutzausrüstung sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Eine einmal außer Betrieb genommene Vorrichtung darf nur nach einer sorgfältigen
Überprüfung durch den Hersteller und dessen schriftlichen Tauglichkeitsbestätigung wieder zum Einsatz kommen.
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Sobald mit der Vorrichtung ein ersterAbsturz aufgefangen wurde, muss diese ausgesondert und betriebsuntauglich gemacht werden.
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Zur Halterung des menschlichen Körpers im Verbund mit einer persönlichen Fallschutzausrüstung ist ausschließlich ein entsprechender Auffanggurt
nach EN 361 zulässig.
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Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden. Die Symbole "A/2" bzw. der halbe
Buchstabe "A" bedeuten, dass gleichzeitig zwei gleiche Verhakungen zum Einsatz kommen müssen. Die Befestigung des Fallschutzes an separaten
Punkten (Haken, Schnallen) mit den Markierungen "A/2" oder mit dem halben Buchstaben "A" ist untersagt.
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Der zur Befestigung des Fallschutzsystems herangezogene feste Anschlagpunkt muss so gewählt werden, dass seine Lage und die gebotene Stabilität
ausreichen, um die Möglichkeit eines Unfalls einzuschränken bzw. die Strecke des freien Falls begrenzen. Das Verbindungselement muss oberhalb des
Arbeitsbereichs liegen. Gestaltung und Bauweise des Anschlagpunkts müssen eine stabile Verbindung gewährleisten und verhindern, dass sich das
Fallschutzsystem ungewollt lösen kann. Empfohlen wird die Verwendung vonAnschlagpunkten nach EN 795.
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Unterhalb des Arbeitsbereichs muss zur Vermeidung eines Aufschlagens auf dem Boden oder anderen vorspringenden Gegenständen der
entsprechende Mindestfreiraum eingehalten werden. Nähere Angaben zu den jeweils geforderten Mindestabständen sind den Gebrauchsanweisungen
zu den verschiedenen Komponenten des Fallschutzsystems zu entnehmen.
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Bei Verwendung der Vorrichtung muss allen gefährlichen Umständen, die deren Funktionstüchtigkeit oder die Sicherheit des Benutzers in Frage stellen
können, größteAufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt vor allem für die folgendenAspekte:
- Auftreten von Knoten und Bewegungen der Seile über scharfe Kanten hinweg.
- Diverse Beschädigungen wie etwa Schnitte oder Kratz-und Roststellen.
- Ungünstige Witterungsverhältnisse.
- Pendelstürze.
- Extreme Temperaturverhältnisse.
- Negative Auswirkungen von Chemikalien.
- Elektrische Leitfähigkeit.
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Zur Vermeidung von Feuchtigkeit und mechanischen, chemischen oder temperaturbedingten Beschädigungen muss die Vorrichtung stets verpackt
transportiert werden (z.B. in Stoff-oder Plastiksäcken, Kunststoff- oder Stahlbehältern).
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Die Vorrichtung muss so gereinigt werden, dass das Material hierdurch nicht angegriffen wird. Textilien (Gurte, Seile) müssen mit einem Feinwaschmittel
von Hand oder in der Waschmaschine gewaschen und sorgfältig ausgespült werden. Plastikteile können einfach nur mit Wasser gereinigt werden. Die
nach der Reinigung oder bedingt durch ihre Verwendung noch feuchte Vorrichtung muss unter neutralen Bedingungen fern von Heizquellen getrocknet
werden. Metallteile und entsprechende Mechanismen (Federn, Scharniere, Klinken usw.) können für eine Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit ab und
zu leicht geschmiert werden.
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Die Vorrichtung muss in einer entsprechenden Verpackung trocken, gut belüftet und geschützt vor einer direkten Sonneneinstrahlung gelagert werden.
Zu vermeiden sind ferner UV-Strahlen, Staub, Gegenstände mit scharfen Kanten, extreme Temperaturen und korrosive Substanzen.
Die das Gerät zum Einsatz bringende Firma ist verantwortlich für die Eintragungen in der Gerätekennkarte.
Die Gerätekennkarte muss vor der ersten Ausgabe des Geräts für einen konkreten Einsatz ausgefüllt werden.
Alle das Gerät betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und Überprüfungen,
Außerbetriebnahme) müssen in der entsprechenden Gerätekennkarte vermerkt werden.
Die Gerätekennkarte darf nur von dem für Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter geführt werden.
Die Verwendung des Geräts ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist untersagt.
GERÄTEKENNKARTE
BEZEICHNUNG
MODELL
GERÄTENUMMER
BENUTZER
KAUFDATUM
ÜBERHOLUNGEN
DATUM DER
ANLASS FÜR DIE ÜBERHOLUNG ODER REPARATUR
INSPEKTION
1
2
3
4
Hluèínská 1 / 96, 747 23 Bolatice, Tel: + 420 553 751 111, Fax:: + 420 553 654 125
e-mail: lanex@lanex.cz, www.lanex.cz
SERIENNUMMER
HERSTELLUNGSDATUM
ERSTE AUSGABE ZUM
KONKRETEN EINSATZ
FESTGESTELLTE MÄNGEL.
DATUM NÄCHSTE INSPEKTION
VORGENOMMENE REPARATUREN. SONSTIGE ANMERKUNGEN
GEBRAUCHS-UND WARTUNGSANWEI S UNG
Vor Gebrauch Anleitung
beachten
Die europäische Zertifizierung wurde von CETE APAVE SUDEUROPE, BP 193, 13332 Marseille, Frankreich, 0082, vorgenommen.
Das Dreibein TM9 ist Bestandteil einer persönlichen Fallschutzausrüstung.
Das Dreibein TM9 ist ein ortsunabhängiger Anschlagpunkt, über den Arbeiter beim Einsatz in Kanalisationsschächten, Tanks,
Löchern, Silos usw. geschützt werden können. Das Dreibein muss zusammen mit einer persönlichen Fangschutzausrüstung
verwendet werden. Nur zur Absicherung von einer Person geeignet. Entspricht den Anforderungen von EN 795 Klasse B.
AUFBAU
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Kopfstück aus hochfest verarbeitetem Aluminiumguss.
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Ringschrauben:
- Die mittlere Ringschraube dient zur Anbringung der Fallschutzausrüstung.
- Die seitlichen Ringschrauben dienen zur Befestigung der Zusatzausrüstung.
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Beine aus Dural-Profil mit abgerundeten Kanten, bestehend aus einem äußeren (oberen) und einem inneren (unteren)
Beinelement. Aufgrund ihrer teleskopartigen Ausführung können die Beine ihrer Länge nach an den jeweiligen Bedarf
angepasst werden. Die Blockierbolzen dienen zur Fixierung der eingestellten Länge; die Blockierhebel halten das Dreibein in
geöffneter Stellung. Die Beine ruhen auf gummibeschichteten beweglichen Stahlfüßen, die durch das Eingreifen
entsprechender Zähne auch auf glattem Untergrund (Eis usw.) rutschsicher aufliegen.
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Verankerungskette als zusätzliche Sicherheitseinrichtung gegen ein ungewolltes Auseinandergleiten des Dreibeins.
TECHNISCHE ANGABEN
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Zulässiges Höchstgewicht:
500 kg
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Auszugskraft: 22 kN
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Arbeitshöhe:
- Ausgefahrene Beine: 228 cm
- Eingefahrene Beine: 130 cm
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Masse: 14,3 kg
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Abmessungen in
zusammengeklapptem Zustand:
175 x 23 x 23 cm
VOR-UND ZUNAME UND
UNTERSCHRIFT DES
ZUSTÄNDIGEN MITARBEITERS
DREIBEIN
EN 795:1996 Klasse B
Kopfstück
Mittlere Ringschraube
3 seitliche Ringschrauben
Äußeres Beinelement
Blockierbolzen
Inneres BeineAlement
Verankerungskette
Fuß
TM9

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Inhaltszusammenfassung für Lanex TM9

  • Seite 1 EN 361 zulässig. Das Dreibein TM9 ist ein ortsunabhängiger Anschlagpunkt, über den Arbeiter beim Einsatz in Kanalisationsschächten, Tanks, Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden. Die Symbole "A/2" bzw. der halbe Löchern, Silos usw.
  • Seite 2 ARTIKELKENNZEICHNUNG AUFSTELLUNG DES DREIBEINS a. Artikelbezeichnung b. Modell Öffnung des Dreibeins c. Nummer/Jahr/Klasse der DREIBEIN Herstelldatum: Dreibein auf einem ebenen, stabilen und harten Untergrund aufstellen. europäischen Norm, deren Auflagen 12.2006 TM 9 Beine bis auf die gewünschte Länge ausziehen und in dieser Position mit der Artikel erfüllt.