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Flammenbild; Abgastemperatur; Brennerhaube (Luftansaughaube) - Wolf WLE 30 Betrieb Und Wartung

Ortsfester warmlufterzeuger
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Ortsfester Warmlufterzeuger WLE, WLE-K
05
Montage

05.12 Flammenbild

Die Brennerflamme muss mittig in der
Brennkammer bis kurz an die Rückwand
geführt werden, um eine gleichmäßige
Belastung zu erreichen ( Abb. 1 ).
Die Flammenspitzen dürfen nicht mit der
Brennkammer in Berührung kommen. Bei
mehrstufigen Ölbrennern und asymmetrischer
Flammenbildung besonders darauf achten.
Eine Flammenführung gemäß Abb. 2 ist
unwirtschaftlich und bringt eine Überbelastung
der vorderen Brennkammerhälfte mit sich.
Durch die Rückführung der Flamme über den
Flammenkern wird eine optimale Verbrennung
erreicht, was der hohe Wirkungsgrad beweist.
Der in unserer technischen Liste angegebene maximale Öldurchsatz darf nicht überschritten werden.
Die Betriebssicherheit wäre neben einer unwirtschaftlichen Betriebsweise enorm beeinträchtigt.
Wichtig: Funktionsprüfung des Sicherheitsthermostaten vornehmen !

05.13 Abgastemperatur

Die Abgastemperatur muss innerhalb folgender Grenzen lt. diversen Vorschriften liegen:
1. Vorrangig ist die Einstellung des Brenners gemäß:
• Bundes-Immissionsschutzverordnung § 11 -Begrenzung der Abgasverluste,
• Abgasverluste bei Anlagen 25-50 kW bis 10 %, > 50 kW bis 9 % ( ab 1.1.1998 ),
• die Abgastemperatur ist daraus ein Parameter in Abhängigkeit vom CO
2. Nach DIN 4755 darf bei Ölbrennern die Abgastemperatur > 160 °C, < 260 °C sein.
3. Nach DIN 4756 darf bei Gasbrennern die
Abgastemperatur > 160 °C, < 300 °C
sein. Für Gasbrenner
ist nach DIN 4794, Teil 3 ein minimaler
Wärmerest vorgeschrieben. Dieser darf
nicht unterschritten werden.
Der minimale Wärmerest beträgt bei
einer Nennwärmeleistung von: (siehe
Diagramm)
Bei Warmlufterzeugern Typ WLE, WLE-O,
WLE-B, WLE-B-O darf die Abgastem-
peratur auch im Teillastbereich nicht
unter 170 °C liegen .

05.14 Brennerhaube (Luftansaughaube)

Für den Betrieb der Warmlufterzeuger in
Räumen, in denen explosive Gase auftreten,
bestehen besondere Vorschriften ( siehe
Landes-Feuerungsverordnungen - FeuVo.
Im Ausland entsprechende örtliche
Vorschriften beachten ).
Um bei Verwendung der Brennerhaube
( Brennerverkleidungen ) Rückströme der
Abgase zu vermeiden, ist der in die Skizze
eingetragene Abstand von Rauchrohrober-
kante bis Brennerluftansaugrohr unbedingt
einzuhalten. Außerdem sollten Brenner mit
selbstschließenden Luftklappen verwendet
werden.
Abb. 1
20 %
16
14
12
10 %
10
8
7
Nennwärmeleistung Q
N
Brennerluft-
Ansaugrohr
Mindesthöhe bei Umluftbetrieb beachten
10
Abb. 2
-Gehalt der Rauchgase.
2
7 %

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