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MBT 3003 Gebrauchsanleitung Seite 2

Kibo auffanggurt stockhorn
AUFFANGGURT ANLEGEN
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Auffanggurt an hinterer Auffangöse
Schultergurte über Arme legen
heben. Die Oberschenkelgurte müssen offen
sein und frei hängen.
Oberschenkel- und Brustgurtschnalle schließen
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Oberschenkelgurt-Längeneinstellung
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Verkürzen
Verlängern
Der Auffanggurt liegt fehlerfrei an, wenn:
Hand zwischen einzelne Gurte und die Bekleidung eingeschoben werden kann.
hintere Auffangöse sich in der Schulterblatthöhe befindet.
Brustgurt sich in der mittleren Brusthöhe befindet.
freie Gurtenden mit Durchzügen gesichert sind und am Auffanggurt anlieg.
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Freie Oberschenkelgurtenden
Kunstoffschnalle des Brustgurtes
zwischen die Beine stecken.
schließen
Sie dürfen nicht verdrillt sein
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Schultergurt-Längeneinstellung
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Verkürzen
Verlängern
VERBINDUNGS- UND DÄMPFUNGSEINHEIT ANSCHLIESSEN
Die gewählte Absturzschutz-Verbindungs- und Dämpfungseinheit darf ausschließlich an mit „A" gekennzeichneten Auffanggurt-
Verbindungselementen angeschlossen werden.
Die Verbindungs- und Dämpfungseinheit kann ausschließlich an der hinteren oder vorderen Auffangöse des Auffanggurtes
angeschlossen werden.
Die hintere Auffangöse ist mit dem Symbol „A" gekennzeichnet, das sich auf einem neben der Klammer (2) eingenähten Etikett befindet.
Siehe folgende Abbildungen.
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ACHTUNG: Es ist verboten, die Absturzschutzverbindungs- und Dämpfungseinheit an der Rettungsöse anzuschlagen.
Vor jedem Einsatz der Absturzschutzausrüstung, zu welcher der Auffanggurt gehört, ist zu prüfen, ob alle Komponenten
ordnungsgemäß verbunden sind und störungsfrei zusammenwirken, sowie ob sie den einschlägigen Normenentsprechen:
- EN 354, EN 355, EN 353-1, EN 353-2, EN 360, EN 362 - für Verbindungs- und Dämpfungseinheiten,
- EN 795 - für Anschlagpunkte der Ausrüstung,
- EN 341 - für Notfallausrüstung,
- EN 1496 - für Rettungsausrüstung.
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KORREKTEN VERWENDUNG DER PERSÖNLICHEN FALLSCHUTZAUSRÜSTUNG
Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur von Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen zum Einsatz gebracht werden.
Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht von Personen verwendet werden, deren Gesundheitszustand die Sicherheit bei einem normalen Einsatz oder bei einer
Rettungsaktion in Frage stellen kann.
Als Vorbereitung für den Notfall ist ein entsprechender Rettungsplan zu erarbeiten.
Die Ausrüstung darf nur mit der schriftlichen Einwilligung des Herstellers verändert werden.
Die Ausrüstung darf nur vom Hersteller oder einer von diesem hierzu ermächtigten Person repariert oder nachgebessert werden.
Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck zum Einsatz gebracht werden.
Die persönliche Fallschutzausrüstung ist ein individuell ausgelegtes System, das nur von einer einzigen Person verwendet werden darf.
Vor jeder Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung muss überprüft werden, ob alle Einzelteile sicher miteinander verbunden sind und korrekt zum Einsatz gebracht werden
können. Die Verbindungen und Einstellungen der verschiedenen Komponenten müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, damit sie sich nicht ungewollt lösen oder
lockern können.
Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nicht für Einsätze zur Verwendung kommen, bei denen sie durch andere Systemkomponenten in ihrer Funktion behindert wird.
Vor Verwendung der persönlichen Fallschutzausrüstung müssen deren Zustand und Betriebssicherheit sorgfältigst überprüft werden.
Bei der Inspektion müssen alle Einzelelemente sorgfältig auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen und andere Mängel überprüft werden.
Nachstehend die Teile, denen hierbei eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden muss:
- Bei Auffang-und Haltegurten: Schnallen, Einstellvorrichtungen, Verbindungsösen, Gurte, Nähte, Durchzüge.
- Bei Falldämpfern: Verbindungsschlaufen, Gurte, Nähte, Gehäuse, Karabinerhaken.
- Bei Halte-und Führungsseilen: Seil, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen, Gurtwesten.
- Bei Stahlseilen und Stahlführungen: Seil, Drähte, Klammern, Schlaufen, Schlaufenverstärkungen, Karabinerhaken, Einstellvorrichtungen.
- Bei Abseilgeräten mit Bremse: Seil oder Gurt, korrekter Betrieb der Seilwinde und des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, Karabinerhaken und Falldämpfer.
- Bei mitlaufenden Auffanggeräten: Gehäuse, korrekter Lauf der Führung, Betrieb des Bremsmechanismus, Walzen, Schrauben und Bolzen, Karabinerhaken und Falldämpfer.
- Bei Karabinerhaken: Haken, Bolzen, Hauptsicherung und Funktion des Verschlussmechanismus.
Nach einem einjährigen Einsatz muss die persönliche Fallschutzausrüstung mindestens einmal pro Jahr für eine eingehende Überprüfung außer Betrieb genommen werden. Diese
regelmäßige Überprüfung kann von einem entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter vorgenommen werden. Sie kann ferner auch vom Hersteller der Vorrichtung oder von einer von
diesem beauftragten Person oder Firma vorgenommen werden. Hierbei müssen alle Einzelelemente auf eventuelle Beschädigungen, Abnützungen, Rost-, Kratz-und Schnittstellen
und andere Mängel überprüft werden (siehe weiter oben). In begründeten Fällen (wenn die Vorrichtung beispielsweise eine relativ komplizierte oder technisch anspruchsvolle Struktur
aufweist, so wie dies etwa bei automatischen Blockiersystemen der Fall ist), dürfen die regelmäßigen Überprüfungen nur vom Hersteller oder dessen Vertreter vorgenommen werden.
Bei Abschluss der Überprüfung ist der Termin für die nächste Inspektion festzulegen.
Die regelmäßigen Überprüfungen sind von größter Bedeutung für den Zustand der Vorrichtung und die Sicherheit des hiervon abhängenden Arbeiters.
Bei jeder regelmäßigen Überprüfung ist auch die Artikelkennzeichnung auf ihre uneingeschränkte Lesbarkeit zu überprüfen.
Alle die Vorrichtung betreffenden Angaben (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Einsatzbeginn, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und Überprüfungen,
Außerbetriebnahme) müssen in der entsprechenden Gerätekennkarte vermerkt werden. Die Gerätekennkarte darf nur von dem für Sicherheitseinrichtungen zuständigen Mitarbeiter
geführt werden. Die Verwendung der Vorrichtung ohne eine korrekt ausgefüllte Gerätekennkarte ist untersagt.
Wird die Vorrichtung außerhalb ihres Herkunftslandes verkauft, müssen ihr die entsprechende Gebrauchsanweisung, das Wartungsbuch und die Angaben zu den regelmäßigen
Untersuchungen und den vorgenommenen Reparaturen beigegeben werden, wobei alle schriftlichen Angaben in der Sprache des Landes zu erscheinen haben, in dem die
Vorrichtung zum Einsatz gebracht wird.
Sobald Beschädigungen festgestellt werden bzw. wenn Zweifel an einer korrekten Betriebssicherheit aufkommen, muss die persönliche Fallschutzausrüstung sofort aus dem Verkehr
gezogen werden. Eine einmal außer Betrieb genommene Vorrichtung darf nur nach einer sorgfältigen Überprüfung durch den Hersteller und dessen schriftlichen
Tauglichkeitsbestätigung wieder zum Einsatz kommen.
Sobald mit der Vorrichtung ein Absturz aufgefangen wurde, muss diese ausgesondert und betriebsuntauglich gemacht werden.
Zur Halterung des menschlichen Körpers im Verbund mit einer persönlichen Fallschutzausrüstung ist ausschließlich ein entsprechender Auffanggurt zulässig.
Die persönliche Fallschutzausrüstung darf nur über die mit "A" markierten Punkte (Haken, Schnallen) befestigt werden. Die Symbole "A/2" bzw. der halbe Buchstabe "A" bedeuten,
dass gleichzeitig zwei gleiche Verhakungen zum Einsatz kommen müssen. Die Befestigung des Fallschutzes an separaten Punkten (Haken, Schnallen) mit den Markierungen "A/2"
oder mit dem halben Buchstaben "A" ist untersagt. Hierzu die folgenden Abbildungen:
Einfache Verbindung
A
mit dem Auffanggurt
Fallschutz-
A
system
2
Doppelte Verbindung
mit dem Auffanggurt
Fallschutz-
system
VERBOTEN
VERBOTEN
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