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Interferenzerklärung Der Federal Communication Commission - V7 MPEGS24 Bedienungsanleitung

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Interferenzerklärung der Federal Communication Commission
Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte der Klasse B entsprechend
Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen. Diese Grenzwerte dienen dem angemessenen Schutz privater Anlagen
und Geräte vor störenden Interferenzen. Dieses Gerät erzeugt, verwendet und emittiert möglicherweise
Energie auf Funkfrequenzen, die bei unsachgemäßer Installation und Verwendung oder unter
Nichtbeachtung dieser Anleitung Störungen des Funkverkehrs verursachen können. Es wird jedoch keinerlei
Garantie dafür übernommen, dass bei einer Installation keinerlei Interferenzen vorkommen. Falls dieses
Gerät Funkstörungen im Radio- oder Fersehempfang verursacht, was sich durch ein Ein- und Ausschalten des
Gerätes überprüfen lässt, können Benutzer diese Funkstörungen möglicherweise durch mindestens eine der
folgenden Maßnahmen beheben:
1. Neuausrichten oder Neupositionieren der Empfangsantenne.
2. Vergrößern des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.
3. Verbinden des Gerätes mit einem Anschluss an einem anderen Stromkreis als dem Stromkreis, mit
dem der Empfänger verbunden ist.
4. Hinzuziehen des Händlers oder eines erfahrenen Radio-/Fernsehtechnikers.
FCC-Warnhinweis
Dieses Gerät und seine Antenne dürfen nicht zusammen mit einer anderen Antenne oder einem anderen
Sender aufgestellt oder betrieben werden. Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen gemäß Abschnitt 15 der
FCC-Vorschriften. Der Betrieb unterliegt den zwei folgenden Bedingungen: (1) Das Gerät darf keine
schädlichen Interferenzen verursachen, und (2) das Gerät muss empfangene Interferenzen selbst dann
tolerieren, wenn diese Störungen verursachen. Jegliche Änderungen oder Modifizierungen, die nicht
ausdrücklich von der für die Einhaltung verantwortlichen Partei genehmigt sind, können die Befugnis des
Benutzers zur Inbetriebnahme des Geräts annullieren.
Strahlenbelastungserklärung der Federal Communications Commission (FCC)
Dieses Gerät entspricht den FCC-Grenzwerten für Strahlenbelastung, die für eine nicht kontrollierte
Umgebung festgelegt wurden. Um zu vermeiden, dass diese FCC-Grenzwerte für Hochfrequenzstrahlung
überschritten werden, dürfen sich Menschen der Antenne während des normalen Betriebs nicht weiter als
2,5 cm (1 Zoll) nähern.
HF-Strahlenbelastungsrichtlinien der Federal Communications Commission (FCC)
Die Einhaltung der SAR-Bestimmungen wurde über die Laptop-Computereinstellungen mit PCMCIA-Slot
seitlich nahe der Mitte sichergestellt und im Rahmen eines Antrags auf eine Zertifizierung getestet. Der Slot
kann für Laptop-Computer mit ähnlichen Abmessungen, einer ähnlichen Bauweise sowie ähnlichen
elektrischen und HF-Merkmalen verwendet werden. Die Verwendung mit Geräten wie PDAs oder Lap-Pads
ist nicht gestattet. Dieser Sender ist ausschließlich für die Nutzung mit der Antenne vorgesehen, die im
Rahmen des Antrags auf eine Zertifizierung getestet wurde. Dieses Gerät und seine Antenne dürfen nicht
zusammen mit einer anderen Antenne oder einem anderen Sender aufgestellt oder betrieben werden.
R&TTE Compliance-Erklärung
Dieses Gerät entspricht den Vorgaben der RICHTLINIE 1999/5/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (R&TTE) Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie 98/13/EG
(Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen) mit Wirkung zum 8. April 2000.
Sicherheit
Dieses Gerät wurde mit größtmöglicher Sorgfalt in Bezug auf die Sicherheit der Benutzer entwickelt. Bei
Arbeiten mit elektrischen Geräten gilt jedoch besondere Aufmerksamkeit mit Blick auf die Gefahren durch
Stromschläge oder statische Aufladung. Daher muss allen Anweisungen zu diesem Gerät und auch den
Anweisungen des Computerherstellers stets Folge geleistet werden, um eine sichere Nutzung des Gerätes
gewährleisten zu können.
Für die Nutzung zugelassene EU-Länder
Die ETSI-Version dieses Gerätes wurde für die private und gewerbliche Nutzung in Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
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