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Hennlich P1200 Bedienungs- Und Wartungsanleitung Seite 13

Filtereinheit
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weiteren Anlagen belastet werden, ohne deren Festigkeit und Tragkraft vorher zu überprüfen.
• Die Filteranlage muss stets unter Bedingungen betrieben werden, für die er geliefert wurde.
• Vor der Inbetriebnahme muss der Betreiber eine ordnungsgemäße Befestigung der
Schutzabdeckungen, Gitter, Revisionsöffnungen und Türen sicherstellen und dafür sorgen, dass
sie während dem Einsatz nicht abgenommen oder beschädigt werden.
• Bei den Wartungsarbeiten hat der Betreiber Originalersatzteile zu verwenden.
• Bei der Wartung darauf achten, dass in die Filteranlage oder die Absaugtechnologie keine
Werkzeuge oder Gegenstände hineinfallen. Falls das passiert, muss der Wartungstechniker oder
Betreiber diese Tatsache melden und eine Besserung organisieren, damit keine Sach- und
Personenschaden verursacht werden.
• Bei der Absaugung des Materials, das gesundheitsschädlich ist, hat der Betreiber für die
Einhaltung der Unfallverhütung durch diesen Stoff zu sorgen, vor allem bei den Wartungsarbeiten
an der Maschine.
• Bei der Verarbeitung der Staubreste aus dem Filter und bei deren Entsorgung hat der
Benutzer die für den jeweiligen Staub geltenden Vorschriften einzuhalten.
Weitere Verpflichtungen des Benutzers:
• Bei der Entsorgung der Ersatzteile mit dem abgesaugten Staub - Filtereinsätze - sind
die geltenden Vorschriften und Umweltnormen einzuhalten.
• Bei dem Betrieb hat der Benutzer dafür zu sorgen, dass in den Filtereinsatz keine
Fremdkörper gelangen, vor allem brennende und brennbare Gegenstände wie Zigaretten, Papier,
Pappe, Lappen, Metallgegenstände, die durch den Stoß gegen die Rohrleitung Funken
verursachen oder die gesamte Anlage beschädigen können. Bei Gefahr dieser Art
ist es notwendig, wirksame technische Maßnahmen gegen Beschädigung zu treffen - Barrieren am
Eingang zum Filter, Brandschutz, Explosionsschutz.
• Die Filter sind nur zur Abscheidung der in der technischen Spezifikation der Anlage für den
jeweiligen Auftrag aufgeführten Staubart bestimmt. Andere Verwendung kann zu Sach- und
Personenschäden führen und die Verantwortung dafür trägt der Betreiber der Anlage. Unter
keinen Umständen dürfen die Filter in normaler Ausführung mit brennbaren und explosionsfähigen
Stäuben und Gasen betrieben werden.
Die Führungskräfte, die für die Sicherheit der Anlage verantwortlich sind, müssen
folgendes sicherstellen:
• mit der Arbeit an der Filteranlage nur qualifizierte Personen beauftragen
• die mit den Wartungs- und Servicearbeiten beauftragten Personen müssen stets die
Bedienungs- und Wartungsanleitung zur Verfügung haben und sie müssen diese Dokumente stets
befolgen.
• Unqualifizierte Personen dürfen keine Arbeiten an der Anlage ausüben.
• Für qualifizierte Personen werden solche gehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung, Schulung,
Einarbeitung, Erfahrungen und Kenntnis der zuständigen Normen, Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsbedingungen durch eine für die Sicherheit der Anlage
zuständige Person zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten beauftragt wurden und welche fähig
sind, die eventuellen Gefahren zu erkennen und diese zu verhindern.
• Das Bedienpersonal muss über die Erste-Hilfe-Maßnahmen und über die lokalen
Rettungsmittel unterwiesen werden. Es ist verboten, dass unqualifizierte Personen an elektrischen
Anlagen arbeiten.
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