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Bestimmungsgemäße Verwendung; Elektrischer Anschluss - Bachmann IPC1415 Betriebsanleitung

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Sicherheitshinweise
2.3 Bestimmungsgemäße Verwendung

2.4 Elektrischer Anschluss

BA-4
Das Gerät ist für den Einbau in die Front von Schaltschränken der Maschinen- und
Anlagentechnik konzipiert.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
das Gerät nur bestimmungsgemäß verwendet wird.
das Gerät nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
die Technische Beschreibung stets in einem leserlichen Zustand und vollstän-
dig am Einsatzort des Geräts zur Verfügung steht.
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal das Gerät bedient,
wartet und repariert.
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit
und Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die technische Beschreibung und
insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
Beim Einbau in Maschinen ist die Inbetriebnahme der Geräte (d. h. bei Aufnahme
des bestimmungsgemäßen Betriebes) erst durchzuführen, bis festgestellt wurde,
dass die Maschine den Bestimmungen, der EG-Richtlinie 98/37/EG (ab 01/2010
2006/42/EG) (Maschinenrichtlinie) entspricht; EN 60204 ist zu beachten.
Die technischen Daten sowie die Angaben zu Anschlussbedingungen sind dem
Typenschild und der Dokumentation zu entnehmen und unbedingt einzuhalten.
 Kapitel 3.1 ''Typenschild, Kundenetikett'', Seite BA-8
Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Geräten sind die geltenden nationalen
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Die elektrische Installation ist nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen.
Darüber hinausgehende Hinweise sind in der Dokumentation enthalten.
Das Gerät und seine Komponenten müssen mit Schutzkleinspannung (SELV) nach
EN60950-1 versorgt und betrieben werden. Es sind alle Anforderungen der Norm
EN60950-1, insbesondere die Brandschutzbestimmung, einzuhalten.
Hinweise für die EMV-gerechte Installation, wie Schirmung, Erdung und Verlegung
der Leitungen, befinden sich in der Dokumentation. Die Einhaltung der durch die
EMV-Gesetzgebung geforderten Grenzwerte liegen in der Verantwortung des Her-
stellers der Anlage oder der Maschine.
Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen müssen den gültigen Vorschriften
entsprechen.
Notwendige Schutzmaßnahmen: Erdung des Geräts.
 Kapitel 4.4 ''Erdungsmaßnahmen'', Seite BA-30
V06 / 14. September 2010
D-BA-0000303.5.2
Betriebsanleitung

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