Betriebsanleitung DA 10 / 12/ 14
8 Anhang
8.5 Außerbetriebnahme, Entsorgung
8.6 Gewährleistung
8.5 Außerbetriebnahme
und Entsorgung
HINWEIS
8.6 Gewährleistung
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1) Versorgungsspannung abschalten.
2) Gerät demontieren (siehe Kapitel „Elektrischer
Anschluß" in umgekehrter Reihenfolge).
Zum Schutz der Umwelt darf dieses Gerät nicht mit
dem unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt
werden.
Gerät je nach den örtlichen Gegebenheiten entsor-
gen.
Dieses Gerät besteht aus Werkstoffen, die von
Recyclinghöfen wiederverwertet werden können. Wir
haben hierzu die Elektronikeinsätze leicht trennbar
gestaltet und verwenden recyclebare Werkstoffe.
Sollten Sie keine Möglichkeiten haben, das Altgerät fach-
gerecht zu entsorgen, so sprechen Sie mit uns über
Möglichkeiten der Entsorgung bzw. Rücknahme.
Als Hersteller übernehmen wir für dieses Gerät eine
Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Innerhalb dieser Gewährleistungszeit beseitigen wir nach
unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des
Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehlern beruhen.
Von der Gewährleistung sind ausgenommen: Schäden,
die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind,
normaler Verschleiß und Mängel, die den Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unerheblich beein-
flussen.
Bei Eingriffen nicht von uns autorisierter Stellen oder bei
Verwendung anderer als Original sentracon Ersatzteile
erlischt die Gewährleistung. Sie kann in allen Ländern in
Anspruch genommen werden, in denen dieses Gerät von
sentracon oder ihren autorisierten Händlern
verkauft wird.
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