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Garantieversprechen 1. Die SKAN HOLZ Europe GmbH (im Folgenden: SKAN HOLZ) gewährt dem Käufer, sofern dieser Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, für die private Nutzung auf das in Deutschland oder in Österreich bei einem autorisierten Händler gekaufte SKAN HOLZ‐Produkt eine Haltbarkeitsgarantie von 5 Jahren, beginnend mit dem Datum des Verkaufs des SKAN HOLZ‐Produktes an den Käufer zu den nachstehenden Bedingungen und unter den weiteren Voraussetzungen. Auf dieses Garantieversprechen ist ‐ soweit zwingendes nationales österreichisches Recht nicht entgegensteht ‐ ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts anwendbar. 2. 2.1. Das Garantieversprechen erstreckt sich ausschließlich auf Holzteile und ‐ auf Mängel, die trotz sachgemäßer Pflege durch den Käufer anhand der dem SKAN HOLZ‐Produkt beigefügten Pflegehinweise als Materialfehler des Holzes auftreten ; ‐ auf konstruktionsbedingte Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Errichtung durch den Käufer gemäß der dem SKAN HOLZ‐ Produkt beigefügten Montageanleitung als Material‐ oder Herstellungsfehler an dem Produkt auftreten; ‐ auf Mängel an der Standsicherheit des SKAN HOLZ‐Produktes, die trotz ordnungsgemäßer Errichtung durch den Käufer gemäß der dem SKAN HOLZ‐Produkt beigefügten Montageanleitung und unter Beachtung der dort beschriebenen Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Gründung / eines ordnungsgemäßen Fundaments als Material‐ oder Herstellungsfehler an dem Produkt auftreten. ...