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Allgemeine Garantiebedingungen - Fuba WebJack 12540 WLAN Bedienungsanleitung

Powerline-adapter
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5.5 Allgemeine
Garantiebedingungen
Diese Garantie gewährt der Hersteller den Erwerbern von Produkten
nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen
Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl des Herstel-
lers kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält sich der Hersteller vor, das defekte Gerät gegen
ein Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen
Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl.
mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden vom Hersteller
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zum Hersteller.
c)
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.
d)
Der Hersteller ist berechtigt, über die Instandsetzung und den
Austausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für dieses Produkt fünf Jahre. Die Garantie-
zeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes. Vom Hersteller
erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Ga-
rantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für
das ganze Gerät.
3
Abwicklung
a)
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so
sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch inner-
halb von sieben Tagen geltend zu machen.
b)
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse
beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der mit dem Trans-
port beauftragten Person und dem Absender geltend zu
machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüg-
lich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei
Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transport-
person und dem Absender zu reklamieren.
c)
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantie-
ansprüche entgegennimmt und/oder das instandgesetzte
Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des
Erwerbers.
d)
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem
Gerät eine Kopie des Rechnungsoriginals vorgelegt wird. Der
Hersteller behält sich in Einzelfällen vor, sich das Rechnungs-
original vorlegen zu lassen.
4
Ausschluss der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt
worden ist,
b)
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch
Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.)
beschädigt oder zerstört wurde,
c)
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben
wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen liegen,
d)
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbe-
sondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung und
der Betriebsanleitung – aufgetreten sind,
e)
wenn das Gerät durch hierfür nicht vom Hersteller beauftragte
Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde,
Fuba WebJack 12540 WLAN
Anhang 43

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