7. Bedienung:
7.1 Allgemeine Sicherheitshinweise für die Bedienung von Senkrechtmarkisen
Die Bedienung von Senkrechtmarkisen darf nur von Personen durchgeführt werden, die eine
Einweisung durch entsprechendes Fachpersonal erhalten haben. Besondere Vorsicht gilt für Personen,
die Gefahren durch Fehlanwendung und –gebrauch nicht richtig einschätzen können. Lassen Sie
niemals Kinder mit den Bedieneinrichtungen spielen! Bewahren Sie, falls vorhanden, dien
Funkfernbedienung außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Die Betätigung einer Fassadenmarkise ist nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sich keine
Hindernisse im Bewegungsbereich des Fassadenmarkisen-Behangs befinden.
Durch Sonneneinstrahlung und bei Motorbetrieb können sich Anlagenoberflächen bzw. einzelne
Fassadenmarkisen-Bauteile stark erwärmen, was bei direkter Berührung zu Verbrennungen führen
kann.
Verwenden Sie für Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an der Anlage nur geeignete und
zugelassene Aufstiegshilfen. Aufstiegshilfen dürfen nicht an der Fassadenmarkise angelehnt oder
befestigt werden. Stellen Sie sicher, dass diese einen festen Stand haben und genügend Halt bieten.
Halten Sie Sich nie an der Anlage fest – Verletzungs- und Absturzgefahr! Der Fassadenmarkisen-
Behang ist beweglich und kann einknicken bzw. nachgeben.
Bei Arbeiten an der Anlage muss aus sicherheitstechnischen Gründen die automatische Steuerung
ausgeschaltet werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Anlage nicht unbeabsichtigt
manuell bedient werden kann oder automatisch auf- bzw. abfährt. Hierzu ist die Stromzufuhr zu
unterbrechen, z.B. Sicherung herausnehmen oder Steckerkupplung am Motor von der Stromzuleitung
trennen (Elektrofachkraft erforderlich). Bei manueller Bedienung muss bei den Bedienelementen
(Schalter, Taster, Funkhandsender) durch anbringen eines entsprechenden Hinweises klar erkennbar
sein, dass an der Anlage gearbeitet wird und diese nicht bedient werden darf.
Bei Frost besteht die Gefahr der Beschädigung oder der Zerstörung der Fassadenmarkise durch
auftretende Eisbildung. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Fassadenmarkise bzw. die Fensterbank
schnee- und eisfrei sind, darf der Fassadenmarkisen-Behang auf- bzw. abbewegt werden. Bei
angefrorenem Fassadenmarkisen-Behang keine Gewalt beim Bedienen anwenden! Eine eventuell
vorhandene Automatiksteuerung muss daher bei Frostgefahr unbedingt auf Handbedienung
umgeschaltet werden.
Fremdkörper bzw. grobe Verschmutzungen, vor allem im Bereich der bewegten Anlagenteile, sind
sofort zu entfernen, da dadurch die Gefahr der Beschädigung oder der Zerstörung der
Fassadenmarkise entsteht.
Bei Überschreiten der für die Fassadenmarkise definierten Windwiderstandsklasse muss die
Fassadenmarkise zur Gänze hochgefahren werden. Eine geschlossen Fassadenmarkise kann bei
geöffnetem/r Fenster/Türe nicht jeder Windlast widerstehen – schließen Sie daher bei starkem Wind
Ihr Fenster / Ihre Türe vollständig. Sorgen Sie dafür, dass auch in Ihrer Abwesenheit kein Durchzug
entsteht.
Ist die Bedienung der Fassadenmarkise aufgrund eines technischen Defektes oder einer Störung (z.B.
Stromausfall bei Motorbedienung) nicht mehr möglich und wird bei nicht vollständig geöffnetem
Fassadenmarkisen-Behang
überschritten, muss der Gefahrenbereich rund um die Fassadenmarkise entsprechend abgesichert
werden. Durch herabstürzende Anlagenteile können Personen und Tiere verletzt werden, bzw. können
Sachschäden entstehen!
Kontaktieren Sie bei Funktionsstörungen der Fassadenmarkise in jedem Fall einen entsprechenden
Fachhändler.
die
für
die
Fassadenmarkise
definierte
Windwiderstands-klasse